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Rheinland-Pfalz – Infrastrukturfinanzierung der ISB

Die ISB bietet projektbezogene Finanzierungsangebote für nachhaltige Infrastruktur an. Konditionen, Abruf und zulässiger Projektstand werden individuell vereinbart. Eine eigene allgemeine Förderfrist vor Beginn ist aus der Richtlinie nicht abzuleiten und muss vor Bindung schriftlich geklärt werden.

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Geprüft: 26.10.2026 · Rheinland-Pfalz · Finanzierungsanfrage möglich – individuelles Angebot

Kurz gesagt

Die ISB bietet projektbezogene Finanzierungsangebote für nachhaltige Infrastruktur an. Konditionen, Abruf und zulässiger Projektstand werden individuell vereinbart. Eine eigene allgemeine Förderfrist vor Beginn ist aus der Richtlinie nicht abzuleiten und muss vor Bindung schriftlich geklärt werden.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Auch die aktuell verlinkte Richtlinie enthält keine allgemeine Frist vor Vorhabenbeginn; Einzelheiten werden nach Nr. 6 im Finanzierungsangebot geregelt. Vor jeder verbindlichen Beauftragung schriftlich klären, ob und bis wann die Finanzierungsanfrage/Vertragszusage vorliegen muss.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeÖffentliche Einrichtungen, Gebietskörperschaften, Körperschaften/Anstalten und Zweckverbände, kommunale GmbH/AG, öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen in RLP.
Förderart / HöheIn der Regel 250.000 Euro bis 25 Mio. Euro; bis 100 % Gesamtkosten und bis 30 Jahre Laufzeit.
TermineKein fixer Aufrufstichtag aus der gelesenen Programmseite belegt; Abruf-/Umsetzungsfristen im Angebot bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Finanzierungsanfrage möglich – individuelles Angebot. Die ISB bietet projektbezogene Finanzierungsangebote für nachhaltige Infrastruktur an. Konditionen, Abruf und zulässiger Projektstand werden individuell vereinbart. Eine eigene allgemeine Förderfrist vor Beginn ist aus der Richtlinie nicht abzuleiten und muss vor Bindung schriftlich geklärt werden.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Kommunale/soziale Infrastruktur, Versorgung/Entsorgung, Verkehr/ÖPNV, Energieeinsparung und umweltfreundliche Energieträger; notwendige Grundstücke im aktuellen Investitionsvorhaben.

ISB prüft Vorhaben, Verflechtung mit Gebietskörperschaften und Besicherung. Finanzierung direkt oder im Konsortium; weitere Formen wie Forfaitierung möglich.

Rechenbeispiel

Bei 1 Mio. Euro akzeptierten Infrastruktur-Gesamtkosten kann das Finanzierungsangebot bis 1 Mio. Euro reichen. Dies ist ein rückzahlbarer Kredit zu individuellen Zinsen.

Antrag und Ablauf

Formlose Anfrage an ISB-Kommunalfinanzierung; ISB erstellt ein konkretes Vertragsangebot.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Zinsbindung, Tilgung, Auszahlung, Gebühren, Sicherheiten, Verwendung und etwaige Nutzungsbindung werden im konkreten Angebot benötigt. Nr. 3.4 und 6 der Richtlinie weisen diese Einzelheiten dem projektbezogenen Angebot zu. Nr. 3.9 verpflichtet zur Vorlage wirtschaftlicher und persönlicher Unterlagen sowie Auskünften für die berechtigten Prüfstellen.

Kombination mit anderer Förderung

Kumulierung und eventueller Beihilfewert sind projektbezogen vor Vertrag zu klären. Aus bis 100 % Finanzierung folgt keine zusätzliche freie Zuschusskombination.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: ISB – Richtlinie Infrastrukturfinanzierung, Januar 2022.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die ISB bietet projektbezogene Finanzierungsangebote für nachhaltige Infrastruktur an. Konditionen, Abruf und zulässiger Projektstand werden individuell vereinbart. Eine eigene allgemeine Förderfrist vor Beginn ist aus der Richtlinie nicht abzuleiten und muss vor Bindung schriftlich geklärt werden.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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