Geprüft: 26.10.2026 · Rheinland-Pfalz · Beantragbar – betriebliche Effizienz
Kurz gesagt
Die ISB bietet EffInvest über ihr Kundenportal an. Antragseingang und schriftliche grundsätzliche Förderbestätigung müssen vor dem Investitionsbeginn vorliegen. Eigene Energieerzeugung und Speicher sind nur im einschlägigen Effizienz- und Eigenbedarfsrahmen einbezogen; EEG-/KWKG-geförderte Anlagen bleiben ausgeschlossen.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antragseingang und schriftliche ISB-Bestätigung der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen vor Beginn. Bereits mündlicher/schriftlicher Liefer-/Leistungsvertrag, Finanzierungsvertrag oder Eigenleistung kann Beginn sein.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Gewerbliche Unternehmen in RLP einschließlich Gastronomie/Beherbergung, vorbehaltlich ausgeschlossener Wirtschaftszweige. |
| Förderart / Höhe | Kleine Unternehmen bis 20 %, mittlere und große bis 10 % Zuschuss. Für Kosten oberhalb von 10 Mio. Euro höchstens 5 %; Gesamtzuschuss regulär maximal 5 Mio. Euro. Bei großen Unternehmen begrenzt zusätzlich De-minimis. Mindestens 50.000 Euro Zuschusshöhe. Kleine Unternehmen benötigen regelmäßig mindestens 250.000 Euro, mittlere/große 500.000 Euro Investitionsvolumen. |
| Termine | Grundsätzlich Beginn spätestens drei Monate nach Antrag, Durchführung/Beendigung innerhalb 36 Monaten; vorherige ISB-Startbestätigung trotzdem erforderlich. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – betriebliche Effizienz. Die ISB bietet EffInvest über ihr Kundenportal an. Antragseingang und schriftliche grundsätzliche Förderbestätigung müssen vor dem Investitionsbeginn vorliegen. Eigene Energieerzeugung und Speicher sind nur im einschlägigen Effizienz- und Eigenbedarfsrahmen einbezogen; EEG-/KWKG-geförderte Anlagen bleiben ausgeschlossen.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Investitionen mit mindestens 20 % Energieeffizienzsteigerung oder zehn Prozent sonstiger Ressourceneffizienz und regelmäßig mindestens 40 Tonnen jährlicher CO₂-Einsparung. Sachverständige müssen Einsparung berechnen und bestätigen.
Einsparungen beziehen sich auf die Maßnahme, nicht bloß auf einen allgemeinen Ökostrombezug. Wirtschaftszweig und konkrete PV-/Speicherabgrenzung vor Planung bestätigen. Anerkannt werden aktivierte Investitionen. Ausgeschlossen sind insbesondere Miete, Leasing/Mietkauf, Eigenleistungen, gebrauchte Güter, Grunderwerb, reine Ersatzbeschaffung und erstattungsfähige Umsatzsteuer. Auch öffentliche/gemeinnützige Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen sind ausgeschlossen; weitere Branchenverbote stehen in Nr. 7.1.
Rechenbeispiel
250.000 Euro anerkannte Investitionen eines kleinen Unternehmens × 20 % = 50.000 Euro. Bei mittleren/großen Unternehmen beträgt die Grundquote höchstens 10 %: 500.000 Euro anerkannte Kosten ergeben rechnerisch 50.000 Euro Zuschuss. Es verbleiben im kleinen Beispiel 200.000 Euro und im zweiten Beispiel 450.000 Euro selbst zu finanzieren. Zusätzliche Beihilfegrenzen gelten weiter.
Antrag und Ablauf
Digitaler Antrag direkt an ISB mit Sachverständigenbestätigung, Investitions-/Finanzierungsplan und erforderlichen Beihilfeerklärungen.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Umsetzungs-/Einsparbelege und EFRE-Pflichten einhalten. Durchführung grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten. Geförderte Wirtschaftsgüter müssen nach Abschluss mindestens drei Jahre, bei Großunternehmen fünf Jahre, räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben; gleich-/höherwertiger Ersatz ist gesondert geregelt. Umsetzungsbestätigung eines Sachverständigen und die ANBest IBW-EFRE gehören zur Abwicklung. Den konkreten Abruf- und Schlussnachweistermin aus den einbezogenen Nebenbestimmungen und dem Bescheid übernehmen.
Kombination mit anderer Förderung
Mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten sind ohne öffentliche Förderung zu finanzieren. Für dieselbe Einzelmaßnahme ist eine gleichzeitige Zuschussförderung aus ZEIS, BEW oder EEW ausgeschlossen. Bei großen Unternehmen gilt De-minimis mit höchstens 300.000 Euro in drei Jahren; weitere Hilfen zählen innerhalb der einschlägigen Beihilfehöchstgrenzen mit.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Ergänzend geprüft am 22.10.2026: ISB – Verwaltungsvorschrift EffInvest, Lesefassung, 29.08.2023, Fassung 03.06.2024.
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die ISB bietet EffInvest über ihr Kundenportal an. Antragseingang und schriftliche grundsätzliche Förderbestätigung müssen vor dem Investitionsbeginn vorliegen. Eigene Energieerzeugung und Speicher sind nur im einschlägigen Effizienz- und Eigenbedarfsrahmen einbezogen; EEG-/KWKG-geförderte Anlagen bleiben ausgeschlossen.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.