emobicon – die eMobil-Experten

IBB CO₂-Sparende Gebäude: Mietwohngebäude energetisch sanieren

Die IBB bietet das Grundmodul und den optionalen Bindungsbonus an. Der Bonus reduziert das Darlehen. Die aktuelle Produktseite und die Verwaltungsvorschrift unterscheiden sich beim Tilgungsbeginn und bei der Gebührenabgrenzung exakt an einer Million Euro; diese Punkte vor Vertrag schriftlich klären.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines Hauses mit Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Berlin · Beantragbar – Konditionen vor Vertrag klären

Kurz gesagt

Die IBB bietet das Grundmodul und den optionalen Bindungsbonus an. Der Bonus reduziert das Darlehen. Die aktuelle Produktseite und die Verwaltungsvorschrift unterscheiden sich beim Tilgungsbeginn und bei der Gebührenabgrenzung exakt an einer Million Euro; diese Punkte vor Vertrag schriftlich klären.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Antrag vor Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungsleistungen gelten laut Produktseite nicht als Beginn. Ausführungsbezogene Liefer-/Leistungsverträge sind nach Nr. 5.2 grundsätzlich Beginn; bei Baumaßnahmen zählen Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht dazu, außer sie sind alleiniger Förderzweck. Vor einem Ausführungsauftrag die Voraussetzungen und eine gegebenenfalls nötige Ausnahme schriftlich mit der IBB sichern.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeKommunale/private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren für Berliner Mietwohngebäude, die älter als zwanzig Jahre sind und mindestens drei Wohnungen haben. Förderung für das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen.
Förderart / HöheGrundmodul: Darlehensrahmen 20 Euro × anerkannte jährliche CO₂e-Einsparung je m² × Wohnfläche. Bonus 20 Prozent des bewilligten Darlehens gegen zusätzliche Bindung und unter Kosten-/Beihilfegrenzen. Öffentliches Darlehen zinslos, aber mit laufendem Verwaltungskostenbeitrag auf Ursprungskapital: laut Produktseite bis 1 Mio. Euro 1,50 Prozent jährlich, über 1 bis 3 Mio. Euro 0,85 Prozent, über 3 Mio. Euro 0,55 Prozent. Nr. 11.5 der Verwaltungsvorschrift formuliert die untere Stufe als „weniger als 1 Million Euro“; bei exakt 1 Mio. Euro und nach Bonusverrechnung die Bemessung vor Vertrag schriftlich von der IBB bestätigen lassen.
TermineKein allgemeiner Antragsschluss auf gelesener Produktseite. Darlehenslaufzeit zwanzig Jahre; Nr. 11.1 der Verwaltungsvorschrift nennt Tilgungsbeginn mit erster Teilauszahlung, während die Produktseite drei Monate nach mittlerer Bezugsfertigkeit nennt. Diesen abweichenden Beginn vor Vertragsabschluss schriftlich klären. Baubeginn innerhalb eines Jahres und Fertigstellung spätestens drei Jahre nach Bewilligung; Ausnahmen durch IBB möglich.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – Konditionen vor Vertrag klären. Die IBB bietet das Grundmodul und den optionalen Bindungsbonus an. Der Bonus reduziert das Darlehen. Die aktuelle Produktseite und die Verwaltungsvorschrift unterscheiden sich beim Tilgungsbeginn und bei der Gebührenabgrenzung exakt an einer Million Euro; diese Punkte vor Vertrag schriftlich klären.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Energetische Maßnahmen wie Gebäudehülle, Fenster, Heizung, erneuerbare Energie, Lüftung und Gebäudenetz sowie unmittelbar zugeordnete Planung/Baubegleitung/Umfeldkosten. Nach Sanierung höchstens 15 kg CO₂e je m² und Jahr. Instandhaltung, Boarding-/Ferien-/Wochenendhäuser, Umschuldung und Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Allgemeine Energieeffizienzberatung gesondert über ENEO prüfen.

Grundmodul erfordert zwanzigjährige Mietpreisreduzierung mit besonderen Modernisierungsgrenzen. Bonus nur zusammen mit Grundmodul; Bindungen grundsätzlich für die Hälfte der Wohnungen bei Freiwerden, vorrangig bisher ungebundene Wohnungen. Für neue Bindungen berechtigte Haushalte bis WBS180 und näher geregelte Mietobergrenze 9,50 Euro/m². Bei bestehenden Bindungen können sich Beginn und Verlängerung unterscheiden: vor Förderentscheidung einen wohnungsbezogenen Bindungsplan prüfen.

Rechenbeispiel

1.000m² Wohnfläche und anerkannte Einsparung 20kg CO₂e/(m²·Jahr): 20 × 20 × 1.000 = 400.000 Euro darlehensbasierter Förderrahmen. Bei bewilligtem Bonus 20 Prozent davon 80.000 Euro Zuschuss; verbleibender Darlehensanteil 320.000 Euro. Insgesamt weiterhin 400.000 Euro, nicht 480.000 Euro. Kostenobergrenzen gelten zusätzlich. Der Förderrahmen wird zusätzlich durch anerkannte Kosten, höchstens 50 kg CO₂e/(m²·Jahr) berücksichtigte Einsparung und das Zielniveau 15 kg begrenzt. Verwaltungskostenbeitrag auf dem Darlehensursprungskapital; dessen genaue Festlegung nach Bonus vor Vertrag bestätigen.

Antrag und Ablauf

IBB-Antrag mit Bestätigung durch Energieeffizienzexperten, aktuellem Bedarfsausweis und Unterlagencheckliste. Die IBB prüft Kredit/Grundmodul; beim Bonus entscheidet der Bewilligungsausschuss. Individuellen Kreditvertrag und Sicherung mit IBB vereinbaren.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Auszahlung des Darlehens in bis zu drei kostenfreien Teilbeträgen; Bonus grundsätzlich nach Maßnahmenabschluss und Verwendungsnachweisprüfung. Mindestens 1,5 Prozent jährliche Tilgung auf Darlehensursprungsbetrag, meist nachrangige Grundpfandsicherung. Zinslos bedeutet wegen Verwaltungskostenbeitrag und Rückzahlung keine kostenlose Finanzierung. Nach Nr. 11.2 ist das nach 20 Jahren verbleibende Darlehensrestkapital in einer Summe zurückzuzahlen. Während der Auszahlungsphase wird der Verwaltungskostenbeitrag nach Nr. 11.6 auf das tatsächlich ausgereichte Kapital berechnet; seine Zahlung beginnt mit erster Teilauszahlung zum Monatsultimo. Grundmodul-Mietpreisreduzierung: 20 Jahre; Beginn bei unbewohnter Modernisierung grundsätzlich erster Tag des auf die mittlere Bezugsfertigkeit folgenden Monats, bei bewohnter Modernisierung Abschluss der Bauarbeiten. Im Bonusmodul beginnen neue Bindungen mit dem ersten passenden Mietvertrag; vorhandene Bindungen werden im geregelten Umfang um 20 Jahre verlängert. Die besonderen Modernisierungsmietgrenzen, WBS-180-Berechtigung und Neuvermietungsregeln sind wohnungsbezogen in den Bindungsplan zu übernehmen. Verwendungsnachweis und Schlussrechnung spätestens sechs Monate nach Abschluss, einschließlich Kosten-/Rechnungsliste, Zahlungsstand und Expertenbestätigung. Energieverbrauchsdaten drei Jahre liefern; Projekt- und Bindungsunterlagen zehn Jahre nach Ende des Bindungszeitraums aufbewahren.

Kombination mit anderer Förderung

PV/KWK und Eigenstromspeicher nur mitfördern, wenn für diese Anlagen keine EEG-/andere Programmförderung in Anspruch genommen wird. Ist SolarPLUS möglich, vorrangig dort beantragen. Weitere Finanzierungsmodule müssen Kosten- und Beihilfegrenzen einhalten; keine doppelte Finanzierung derselben Position.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft am 22.10.2026: IBB – Verwaltungsvorschrift VV-CO₂, 14.04.2026, ABl. Berlin 03.07.2026 S. 1755–1767.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: IBB – CO2-Sparende Gebäude, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die IBB bietet das Grundmodul und den optionalen Bindungsbonus an. Der Bonus reduziert das Darlehen. Die aktuelle Produktseite und die Verwaltungsvorschrift unterscheiden sich beim Tilgungsbeginn und bei der Gebührenabgrenzung exakt an einer Million Euro; diese Punkte vor Vertrag schriftlich klären.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

TCO-Rechner E-Lkw