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LfA Infrakredit Energie: kommunale Energieinvestitionen

Die LfA bietet den direkten Antrag für kommunale Energieinvestitionen an. Der 15. November ist eine Empfehlung für die Bearbeitung im laufenden Jahr und kein allgemeines Programmende. Der vollständige Antrag 112 bestätigt Originaleinreichung, Legitimationspflichten und zusätzliche Erklärungen.

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Geprüft: 26.10.2026 · Bayern · Beantragbar – kommunales Darlehen

Kurz gesagt

Die LfA bietet den direkten Antrag für kommunale Energieinvestitionen an. Der 15. November ist eine Empfehlung für die Bearbeitung im laufenden Jahr und kein allgemeines Programmende. Der vollständige Antrag 112 bestätigt Originaleinreichung, Legitimationspflichten und zusätzliche Erklärungen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der LfA vorliegen. Als Beginn gilt der projektbezogene Vertragsschluss; Planungs- und Projektierungsaufträge gelten laut LfA nicht als Vorhabenbeginn. Verbindlichen Antragseingang vor Ausführungsauftrag sichern.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeBayerische kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe; bestimmte wie Kommunen behandelte Zweckverbände/Verwaltungsgemeinschaften mit Risikogewicht null. Verbände mit natürlichen oder insolvenzfähigen juristischen Beteiligten sind ausgeschlossen.
Förderart / HöheDarlehen höchstens 4 Mio. Euro. Bei Kreditbetrag bis 2 Mio. Euro bis 100 Prozent anerkannter Investitionskosten; bei Kreditbetrag über 2 Mio. Euro maximal 50 Prozent. Entscheidend ist die Höhe des Kredits, nicht allein die Höhe des Gesamtprojekts.
TermineDie LfA bittet um Einreichung gegen Jahresende spätestens 15. November, damit Genehmigung und/oder Auszahlung im laufenden Jahr sichergestellt werden können. Dies ist eine Jahresabwicklungsempfehlung und kein behauptetes endgültiges Programmende. Kreditvarianten 5/1/5,10/2/10,20/3/10 oder 30/5/10 Jahre nach Laufzeit/Freijahren/Zinsbindung.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – kommunales Darlehen. Die LfA bietet den direkten Antrag für kommunale Energieinvestitionen an. Der 15. November ist eine Empfehlung für die Bearbeitung im laufenden Jahr und kein allgemeines Programmende. Der vollständige Antrag 112 bestätigt Originaleinreichung, Legitimationspflichten und zusätzliche Erklärungen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Kommunale Infrastruktur für allgemeine Energieeinsparung und Erneuerbaren-Umstellung. Ohne Umstellung auf Erneuerbare mindestens 20 Prozent Energieeinsparung. Keine EEG-/KWKG-geförderten Anlagen, Grundstücke oder Neuerrichtung/energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Den historischen Stadtbeleuchtungszweig bis 2014 nicht als aktuellen separaten Ladezuschuss verstehen.

Energieeinsparung durch fachkundigen Dritten auf LfA-Vordruck 488 bestätigen lassen. Bei Erneuerbarenprojekten die konkrete Anlagen-/Tätigkeitsabgrenzung vorab mit dem Infrastrukturteam klären; nicht jede kommunale PV mit Einspeisevergütung ist förderfähig.

Rechenbeispiel

Bei 3 Mio. Euro anerkannten Projektkosten kann ein Kredit von 2 Mio. Euro innerhalb der Grenze bis 2 Mio. liegen; 1 Mio. Euro bleibt anderweitig zu finanzieren. Ein gewünschter Kredit von 3 Mio. Euro wäre bei denselben Projektkosten nicht zulässig, weil dann die 50-Prozent-Grenze greift. Für 3 Mio. Euro Kredit wären mindestens 6 Mio. Euro anerkannte Kosten notwendig. Kredit und Zinsen bleiben zurückzuzahlen.

Antrag und Ablauf

Direkt bei der LfA Infrastrukturfinanzierung mit Vordruck 112 und gefordertem Zusatznachweis beantragen. Vorabübermittlung per E-Mail möglich; rechtsverbindlich unterschriebenes Original und Legitimationsunterlagen nachreichen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Zinsen werden zu den für den tatsächlichen Auszahlungstag geltenden Konditionen festgelegt, zwei Bankarbeitstage vor Valuta; der Abrufzeitpunkt allein fixiert keinen Zinssatz. Abruffrist zwölf Monate, Verlängerung im Ausnahmefall möglich. Auszahlung in einem oder zwei Teilbeträgen; erster Abruf erst nach tatsächlichem Projektbeginn und nur für innerhalb von vier Monaten nach Valuta benötigte Beträge.

Für den Abruf sind unter anderem rechtsverbindlich unterzeichneter und gesiegelter Abruf, Kreditaufnahmebeschluss, erforderliche Aufsichtsgenehmigung, SEPA-Mandat und Annahmeerklärung (Vordruck 486) erforderlich. Zins-/Tilgungstermine vierteljährlich; Sondertilgung nur mit Zustimmung der LfA gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

Vordruck 112/11.25 verlangt vollständige wahrheitsgemäße Angaben und die unverzügliche unaufgeforderte Mitteilung jeder Änderung; falsche Angaben oder der spätere Wegfall von Voraussetzungen können Widerruf beziehungsweise außerordentliche Kündigung auslösen. Zweckverbände müssen Satzung und Stimmrechtsverteilung beifügen, unselbstständige Eigenbetriebe eine Bestätigung getrennter Spartenrechnung und eindeutiger Mittelzuordnung. Für mehrjährige Projekte ist je Haushaltsjahr ein eigener Antrag nötig; sämtliche öffentlichen Mittel und Beiträge Dritter sind gesondert offenzulegen. Das Formular verweist auf die Vergabegrundsätze des Produktmerkblatts und enthält keine zusätzliche allgemeine Schlussnachweisfrist oder einheitliche Betriebsbindung. Die konkreten Kreditvertragsauflagen zu Nachweis, Zweckänderung und Veräußerung vor Vertrag prüfen.

Kombination mit anderer Förderung

Andere Kredite, Zuschüsse und Zulagen sind grundsätzlich kombinierbar, insgesamt höchstens bis zu den anerkannten Gesamtkosten. Ein zusätzlicher IKK-Kredit der KfW einschließlich daraus refinanzierter Darlehen für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. EEG-/KWKG-Förderung bleibt ausgeschlossen; EU-beihilferelevante wirtschaftliche Vorhaben sind hier nicht förderfähig.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft 22.10.2026: LfA Produktmerkblatt Infrakredit Energie, 19.11.2025.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, LfA – Infrakredit Energie Konditionen, 22.10.2026, LfA – Weg zur Förderung, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die LfA bietet den direkten Antrag für kommunale Energieinvestitionen an. Der 15. November ist eine Empfehlung für die Bearbeitung im laufenden Jahr und kein allgemeines Programmende. Der vollständige Antrag 112 bestätigt Originaleinreichung, Legitimationspflichten und zusätzliche Erklärungen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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