emobicon – die eMobil-Experten

Brandenburg: ÖPNV-Ladeinfrastruktur nach Rili ÖPNV-Invest

Die Rili ÖPNV-Invest kann geeignete Bus-Ladeinfrastruktur und eng abgegrenzte P+R-Ladestationen unterstützen. Eine Anmeldung soll bis zum 30. Juni des Vorjahres erfolgen. Für einen regulären Beginn 2027 liegt dieser Termin bereits zurück; einen späteren Zugang beziehungsweise ein späteres Programmjahr mit dem LBV abstimmen.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines E-Lkw an einer Depot-Ladestation mit Photovoltaikanlage
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Brandenburg · Anmeldung zum Jahresprogramm – Termin und Aufnahme mit LBV abstimmen

Kurz gesagt

Die Rili ÖPNV-Invest kann geeignete Bus-Ladeinfrastruktur und eng abgegrenzte P+R-Ladestationen unterstützen. Eine Anmeldung soll bis zum 30. Juni des Vorjahres erfolgen. Für einen regulären Beginn 2027 liegt dieser Termin bereits zurück; einen späteren Zugang beziehungsweise ein späteres Programmjahr mit dem LBV abstimmen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Grundsätzlich erst nach Bewilligung beginnen. Nach VV/VVG Nr. 1.3 zählt bereits der Abschluss eines ausführungsbezogenen Liefer-/Leistungsvertrags als Beginn. Ein vorzeitiger Beginn erfordert eine vorherige Ausnahmeentscheidung; Jahresanmeldung oder Antrag allein reichen nicht. Bei Baumaßnahmen sind Planung, Baugrund-/Bestandsuntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten ausgenommen, sofern sie nicht alleiniger Förderzweck sind.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeKommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Empfangsgebäudeeigentümer, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und ÖPNV-Unternehmen für passende Vorhaben in Brandenburg.
Förderart / HöheFür außerhalb der Eisenbahninfrastruktur liegende Maßnahmen bis 75 Prozent anerkannte Ausgaben; bei kommunaler Infrastruktur unter Berücksichtigung zulässiger Drittmittel grundsätzlich bis 90 Prozent möglich. Mindestumfang regelmäßig 50.000 Euro netto, begrenzte Ausnahmen nach Entscheidung des LBV. Keine automatische Höchstquote für jede Ladesäule.
TermineAnmeldung soll spätestens 30. Juni des Jahres vor dem geplanten Maßnahmenbeginn vorliegen. Jahresprogramm für das Folgejahr; nicht bewilligte Maßnahmen im Folgejahr erneut bestätigen. Richtlinie bis 31.12.2030. Die Anmeldung für regulären Beginn 2027 sollte damit grundsätzlich bereits bis 30.06.2026 vorgelegen haben; späteren Zugang mit LBV klären.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Anmeldung zum Jahresprogramm – Termin und Aufnahme mit LBV abstimmen. Die Rili ÖPNV-Invest kann geeignete Bus-Ladeinfrastruktur und eng abgegrenzte P+R-Ladestationen unterstützen. Eine Anmeldung soll bis zum 30. Juni des Vorjahres erfolgen. Für einen regulären Beginn 2027 liegt dieser Termin bereits zurück; einen späteren Zugang beziehungsweise ein späteres Programmjahr mit dem LBV abstimmen.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

ÖPNV-Bus-Ladeinfrastruktur etwa betriebsbedingte induktive Ladespuren oder Ladebügel/-stationen an planmäßigen Haltestellen mit Fahrplan-/Betriebskonzept. Für P+R regelmäßig eine Ladesäule je 100 Stellplätze einschließlich Vorsorge, Ausnahmen nur begründet; Nutzung für ÖPNV-Kunden sicherstellen. Selbstständige Ersatzinvestitionen und Unterhaltung sind ausgeschlossen.

Notwendigkeit, Nahverkehrsplanung, Wirtschaftlichkeit, technische Eignung, Barrierefreiheit und diskriminierungsfreie Nutzung nachweisen. Eigenanteil, Folgekosten und eventuelle Drittmittel müssen gesichert sein. Verkehrs- und Nutzungsbezug ist wichtiger als die bloße Bezeichnung „Ladeinfrastruktur“.

Rechenbeispiel

Ein anerkanntes ÖPNV-Ladevorhaben von 200.000 Euro: Bei tatsächlich bewilligten 75 Prozent wären 150.000 Euro Zuschuss und 50.000 Euro Eigen-/Drittfinanzierung nötig. Die höhere mögliche Gesamtförderung kommunaler Infrastruktur ist gesondert zu bestätigen; Kostenobergrenzen, Planungsanteile und tatsächlich anerkannte Positionen können die Basis reduzieren.

Antrag und Ablauf

Anmeldung/Antrag an das LBV mit aktuellen Formularen. Projektbeschreibung, Entwurfs-/Lagepläne, Kosten-/Finanzierungs- und Bauzeitenplan, Genehmigungsstand, Vergabeangaben, gegebenenfalls VBB-Stellungnahme und Behindertenanhörung beifügen. Größere Bauvorhaben unterliegen gegebenenfalls zusätzlicher baufachlicher Prüfung.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Auszahlung nach Mittelanforderung und Vorlage der Vergabenachweise; Vergabeentscheidungen unverzüglich übermitteln. Lade-/Tanktechnik als technische Ausrüstung nach Anlage 1 regelmäßig 15 Jahre Zweckbindung ab frühestmöglicher Nutzungsfähigkeit; unterschiedliche Komponentenfristen im Bescheid beachten. Für Investitionen gilt sowohl nach ANBest-P Nr. 6.1 als auch ANBest-G Nr. 7.1: Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Zweckerfüllung, spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Bewilligungsende. Die Empfängergruppe und die im Bescheid einbezogene Nebenbestimmung bestimmen Form, Belege und Aufbewahrung; die aktuelle ANBest-P nennt zehn Jahre nach Vorlage, längere Fristen bleiben bestehen. Diese Nachweisfrist ist von der 15-jährigen Technik-Zweckbindung zu trennen.

Kombination mit anderer Förderung

Drittmittel/Zuschüsse/Förderkredite können vorbehaltlich beihilferechtlicher Grenzen kombiniert werden; mindestens zehn Prozent Eigenbeteiligung an anerkannten Gesamtausgaben. Sonderregeln einzelner Bundesprogramme können Kombination ausschließen, daher Finanzierungspfad getrennt prüfen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Ergänzend geprüft 22.10.2026: ANBest-G Brandenburg, ABl. 51 vom 17.12.2025, Anlage 21.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: ANBest-P Brandenburg, ABl. 51 vom 17.12.2025, Anlage 15.

Ergänzend geprüft 22.10.2026: VV/VVG zu § 44 LHO Brandenburg, aktuelle BRAVORS-Lesefassung, Abruf 22.10.2026.

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: BRAVORS – Rili ÖPNV-Invest, wirksam 01.01.2025, Laufzeit bis 31.12.2030. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Rili ÖPNV-Invest kann geeignete Bus-Ladeinfrastruktur und eng abgegrenzte P+R-Ladestationen unterstützen. Eine Anmeldung soll bis zum 30. Juni des Vorjahres erfolgen. Für einen regulären Beginn 2027 liegt dieser Termin bereits zurück; einen späteren Zugang beziehungsweise ein späteres Programmjahr mit dem LBV abstimmen.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

TCO-Rechner E-Lkw