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Landwirtschaft – Nachhaltigkeit: L-Bank-Darlehen nach der Neuordnung 2026

Das Programm bietet zurückzuzahlende Förderdarlehen für anerkannte Nachhaltigkeitsinvestitionen einschließlich geeigneter Agri-PV zur reinen Eigenversorgung. Seit Juli 2026 gelten geänderte Tatbestände; einspeisende Energieunternehmen und frühere selbständige Fördertatbestände dürfen nicht pauschal übernommen werden.

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Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar über die Hausbank – geänderter Förderumfang

Kurz gesagt

Das Programm bietet zurückzuzahlende Förderdarlehen für anerkannte Nachhaltigkeitsinvestitionen einschließlich geeigneter Agri-PV zur reinen Eigenversorgung. Seit Juli 2026 gelten geänderte Tatbestände; einspeisende Energieunternehmen und frühere selbständige Fördertatbestände dürfen nicht pauschal übernommen werden.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor bindenden Liefer- oder Bauaufträgen einen vollständigen schriftlichen Förder- oder Beihilfeantrag bei der Hausbank stellen. Nach vollständiger und rechtzeitiger Antragstellung erlaubt Nr. 4.3 des weiterhin verlinkten Merkblatts einen Beginn auf eigenes Risiko vor der L-Bank-Zusage. Eine lose Beratung genügt nicht. Der früheste bindende Auftrag oder Baubeginn ist maßgeblich; die Hausbank leitet in angemessener Frist weiter. Die seit Juli 2026 geänderte Zuordnung des konkreten Vorhabens und den bankseitigen Ablauf vor Bindung schriftlich bestätigen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeUnternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus mit Investition in Baden-Württemberg; regelmäßig KMU. Für andere Unternehmen gegebenenfalls Agrar-De-minimis oder beihilfefreie Konditionen, keine automatische Berechtigung.
Förderart / Höhe5.000 bis 25 Mio. Euro Kredit; Laufzeiten 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Zinsbindung höchstens zwanzig Jahre. Top-/Premium-Konditionen nach Tatbestand; zusätzlicher Zinsbonus Klimabilanz bei nachgewiesener betrieblicher Klimabilanz.
TermineAuf der gelesenen Produktseite kein fester allgemeiner Antragsschluss ausgewiesen. Aktuelle Programmgeltung und Angebot über die Hausbank bestätigen; Abruf-/Einsatzfristen im Darlehensangebot gesondert beachten.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar über die Hausbank – geänderter Förderumfang. Das Programm bietet zurückzuzahlende Förderdarlehen für anerkannte Nachhaltigkeitsinvestitionen einschließlich geeigneter Agri-PV zur reinen Eigenversorgung. Seit Juli 2026 gelten geänderte Tatbestände; einspeisende Energieunternehmen und frühere selbständige Fördertatbestände dürfen nicht pauschal übernommen werden.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Unter anderem anerkannte Energieeffizienz-/Emissionsminderungsinvestitionen; für die von der Produktseite so bezeichneten weiteren Investitionen ist mindestens 20 Prozent Einsparung nachzuweisen. Dazu kommt Agri-PV einschließlich Speichern/Verteilung zur reinen Eigenversorgung. Premium-Zukunftsfelder umfassen ausgewählte neue Techniken und Tierwohlmaßnahmen. EEG-geförderte Anlagen sind hier ausgeschlossen; seit Juli 2026 unabhängig von der EEG-Fassung.

Die früheren eigenständigen Tatbestände „ökologischer Landbau nach der Umstellung“ und gemeinschaftlicher Maschinenkauf wurden seit Juli neu zugeordnet. Eigenständige fossile Heizkessel ausgeschlossen. Eigenversorgungs-PV und einspeisende Agri-PV nicht verwechseln; Letztere wird im gesonderten Energieprogramm geprüft.

Rechenbeispiel

Reines Finanzierungsmodell: Ein anerkanntes Vorhaben kostet 50.000 Euro. Werden davon im individuellen Angebot 40.000 Euro als Kredit zugesagt, sind 10.000 Euro anderweitig aufzubringen. Die 40.000 Euro bleiben zurückzuzahlen. Bei einem ausschließlich angenommenen Sollzins von 4 Prozent entstehen bei ganzjährig unveränderter Restschuld 1.600 Euro Jahreszinsen. Tatsächliche Tilgung, Zinsbindung und Entgelte verändern die Gesamtbelastung; 4 Prozent sind kein aktuelles Konditionsangebot.

Antrag und Ablauf

Der Antrag läuft über Ihre Bank oder Sparkasse. Dort werden Berechtigung, Kostenplan, Sicherheiten, Bonität und Finanzierung geprüft. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter und schließt den Darlehensvertrag ab. Vor einem bindenden Auftrag ein aktuelles Programmmerkblatt und einen schriftlich abgestimmten Ablauf zugrunde legen.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Klimabilanz und gegebenenfalls technische Effizienz-/Emissionsnachweise vorbereiten. Bereitstellungszinsen zwölf Monate frei, danach 0,15 Prozent monatlich auf nicht ausgezahlte Beträge. Sondertilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Konkrete Mittelverwendung und Nachweistermine im Kreditangebot bestätigen. Erstabruf grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Darlehensangebot, vollständiger Abruf innerhalb von 36 Monaten; Verlängerungen auf Antrag. Mittel regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach Auszahlung einsetzen. Banküblicher Verwendungsnachweis regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach Vollabruf oder Restverzicht. Abweichende Vertragsfristen und Kosten-/Finanzierungsänderungen mit der Hausbank abstimmen.

Kombination mit anderer Förderung

Für dieses Produkt keine EEG-Kombination zusagen. Falls Agrar-De-minimis eingesetzt wird, konkrete Beihilfeart und bereits erhaltene Beihilfen angeben. Die Webseite nennt bei effizienter Bewässerung 50.000 Euro innerhalb drei Jahren; dies ist eine Beihilfegrenze dieses Pfads, kein allgemein ausgezahlter Zuschuss.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: L-Bank – amtliche Produktseite, Abruf 22.10.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen. Zusätzlich am 26.10.2026 gelesen: Weiterhin als gültig verlinktes Originalmerkblatt – insbesondere Nr. 4.1–4.5. Die jüngeren Angaben zur Neuordnung seit Juli 2026 werden für weggefallene oder verschobene Fördergegenstände gesondert berücksichtigt.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Das Programm bietet zurückzuzahlende Förderdarlehen für anerkannte Nachhaltigkeitsinvestitionen einschließlich geeigneter Agri-PV zur reinen Eigenversorgung. Seit Juli 2026 gelten geänderte Tatbestände; einspeisende Energieunternehmen und frühere selbständige Fördertatbestände dürfen nicht pauschal übernommen werden.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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