emobicon – die eMobil-Experten

Baden-Württemberg: kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte

Kommunen können qualifizierte externe Ladeinfrastrukturkonzepte fördern lassen. Die Grundsätze von April 2026 sehen für diese Konzeptart 50 Prozent der anerkannten Kosten vor. Gefördert wird die Planung und Konzeption; die Anschaffung von Ladesäulen gehört nicht zu diesem Zuschuss.

Kontakt aufnehmen →
KI-Illustration eines E-Lkw an einer Depot-Ladestation mit Photovoltaikanlage
KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar – unterjährige Antragstellung

Kurz gesagt

Kommunen können qualifizierte externe Ladeinfrastrukturkonzepte fördern lassen. Die Grundsätze von April 2026 sehen für diese Konzeptart 50 Prozent der anerkannten Kosten vor. Gefördert wird die Planung und Konzeption; die Anschaffung von Ladesäulen gehört nicht zu diesem Zuschuss.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Grundsätzlich vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch keine förderschädliche Beauftragung vornehmen. Ausnahmen vom vorzeitigen Beginn kann die Bewilligungsstelle im Einzelfall zulassen; vorher schriftlich klären.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeStadt- und Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse mit federführender Behörde und Regionalverbände in Baden-Württemberg. Erweiterte Berechtigungen von Verkehrsunternehmen für einzelne andere Konzeptarten gelten nicht automatisch für Ladeinfrastrukturkonzepte.
Förderart / Höhe50 Prozent der bei Antrag ermittelten anerkannten Kosten als Zuschuss. Die Grundsätze nennen Anteilsfinanzierung, die zuvor gelesene KEA-Kurzangabe dagegen Festbetragsfinanzierung. Die aktuellen Grundsätze April 2026 bestimmen zugleich, dass eine Spitzabrechnung bei Projektänderungen nur ausnahmsweise vorgesehen ist. Vor Auftrag die konkrete Finanzierungsart und Folgen von Kostenänderungen mit dem Regierungspräsidium bestätigen. Für diese Konzeptart müssen die förderfähigen Kosten mehr als 10.000 Euro betragen. Die höhere Quote für Aktionspläne und die niedrigere Carsharing-Bagatellgrenze gelten nicht pauschal für Ladeinfrastrukturkonzepte.
TermineUnterjährige Antragstellung; die Fördergrundsätze gelten bis 31.12.2031. Der Bundeskatalog nennt keine feste Jahresfrist. Auftragsvergabe spätestens sechs Monate nach Bewilligung und der Stelle melden; Abschluss innerhalb 36 Monaten ab Bescheidzugang.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar – unterjährige Antragstellung. Kommunen können qualifizierte externe Ladeinfrastrukturkonzepte fördern lassen. Die Grundsätze von April 2026 sehen für diese Konzeptart 50 Prozent der anerkannten Kosten vor. Gefördert wird die Planung und Konzeption; die Anschaffung von Ladesäulen gehört nicht zu diesem Zuschuss.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Extern vergebene Analyse, Zieldefinition, Planungs-/Konzeptionsarbeit, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung, Evaluation und projektspezifische Sachkosten. Reisekosten, Raummiete und Catering sind ausgeschlossen. Marktübliche Tagessätze und Vergabeanforderungen beachten.

Bedarf und Bestand für Pkw sowie leichte/schwere Nutzfahrzeuge, Standorte und Netzanschlüsse, geplante Straßenbauarbeiten, Stadtplanung, Sektorenkopplung, Betrieb/Wartung sowie Kommunikationsstrategie einbeziehen. Öffentlichkeit beteiligen und Evaluation bereits im Antrag planen; entstehende Mobilitätsdaten an MobiData BW übermitteln.

Rechenbeispiel

Eine Kommune lässt ein Ladeinfrastrukturkonzept mit 30.000 Euro anerkannten Kosten erstellen. Bei 50 Prozent ergeben sich 15.000 Euro Zuschuss und 15.000 Euro Eigenanteil. Genau 10.000 Euro Kosten reichen wegen der Formulierung „mehr als 10.000 Euro“ nicht aus. Ladesäuleninvestitionen sind in dieser Rechnung nicht enthalten.

Antrag und Ablauf

Aktuelles Standardformular digital per E-Mail beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Qualifiziertes Angebot, getrennte Arbeitspakete/Kosten, Übersichtspläne, Beteiligungs- und Evaluationskonzept beifügen. Förderfähige Anträge werden in Eingangsreihenfolge im verfügbaren Budget bearbeitet.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Auszahlung erst nach Bestandskraft und für den erwarteten Mittelbedarf innerhalb drei Monaten. Abschläge höchstens 90 Prozent, zehn Prozent nach Verwendungsbestätigung/-nachweis. Nach ANBest-K grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Zweckerfüllung, spätestens ein Jahr nach Bewilligungszeitraum bestätigen; nach ANBest-P sechs Monate. Konzeptfertigstellung, Zielerreichung, Kostenübersicht und erkennbare Umsetzungsplanung nachweisen. Verbindliche Bescheidfristen prüfen.

Kombination mit anderer Förderung

Keine Doppelförderung. Ergänzende Mittel anderer Zuwendungsgeber nach Prüfung durch den Fördergeber zulässig, jedoch mindestens zehn Prozent der anerkannten Kosten selbst tragen.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Förderdatenbank, Webabruf 22.10.2026; jeweilige wiedergegebene Richtlinienfassung, Verkehrsministerium – Fördergrundsätze über KEA BW, April 2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Kommunen können qualifizierte externe Ladeinfrastrukturkonzepte fördern lassen. Die Grundsätze von April 2026 sehen für diese Konzeptart 50 Prozent der anerkannten Kosten vor. Gefördert wird die Planung und Konzeption; die Anschaffung von Ladesäulen gehört nicht zu diesem Zuschuss.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

TCO-Rechner E-Lkw