Geprüft: 26.10.2026 · Baden-Württemberg · Beantragbar bis 31.12.2027 – Mittelvorbehalt
Kurz gesagt
Zugelassene Pflegeeinrichtungen können bis zu 7.000 Euro für die Mehrkosten geeigneter vollelektrischer Kleinwagen beantragen. Die aktuellen Fördergrundsätze gelten auch für bestimmte Gebrauchtwagen. Widersprüchliche Angaben der Programmwebseite zu Gebrauchtwagen, Referenzjahr und Meldeterminen werden im Artikel ausdrücklich benannt.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Erst Bewilligung abwarten, dann bestellen oder kaufen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Die vereinfachte Schrittfolge der Webseite ersetzt diese Regel nicht.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg; mehr als 70 Prozent der jährlichen Fahrleistung müssen dort für Pflegezwecke erfolgen. |
| Förderart / Höhe | Festbetrag höchstens 7.000 Euro je Fahrzeug, begrenzt auf die tatsächlichen Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner in Basisausstattung. Höchstens 30 Fahrzeuge innerhalb von drei Jahren. |
| Termine | Anträge laut aktualisierten Grundsätzen spätestens 31.12.2027; frühere Beendigung oder Aussetzung bleibt möglich. Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Bescheid; dreijährige Zweckbindung. Richtlinie endet am 31.12.2028. |
Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Beantragbar bis 31.12.2027 – Mittelvorbehalt. Zugelassene Pflegeeinrichtungen können bis zu 7.000 Euro für die Mehrkosten geeigneter vollelektrischer Kleinwagen beantragen. Die aktuellen Fördergrundsätze gelten auch für bestimmte Gebrauchtwagen. Widersprüchliche Angaben der Programmwebseite zu Gebrauchtwagen, Referenzjahr und Meldeterminen werden im Artikel ausdrücklich benannt.
Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen
Gefördert werden batterie- oder brennstoffzellenelektrische M1-Fahrzeuge bis 4,3 Meter Länge. Nach den aktualisierten Fördergrundsätzen sind auch Gebrauchtfahrzeuge zulässig, deren Erstzulassung bei Antragstellung höchstens drei Jahre zurückliegt. Die Webseite nennt an anderer Stelle einen Gebrauchtwagenausschluss: Bei einem Gebrauchtwagen die Anwendung der aktuellen Regel vor verbindlicher Bestellung mit der L-Bank bestätigen lassen.
Erwerb innerhalb eines Jahres nach Bewilligung, Zulassung und dreijähriger Betrieb in Baden-Württemberg. Die Fahrleistung soll mindestens das bisherige Niveau erreichen; die aktuelle Fassung verwendet 2024 als Referenzjahr. Bei mehr als 20 Prozent Rückgang ist eine Begründung erforderlich. Abweichende Webangaben zum Referenzjahr 2022 vor Antragstellung klären.
Rechenbeispiel
Anerkannte Mehrkosten von 9.000 Euro ergeben höchstens 7.000 Euro Zuschuss und 2.000 Euro selbst zu tragende Mehrkosten. Bei nur 4.500 Euro anerkannten Mehrkosten sinkt der Zuschuss auf 4.500 Euro. Der übrige Fahrzeugpreis bleibt in beiden Fällen zusätzlich zu finanzieren.
Antrag und Ablauf
Unterschriebenen vollständigen Antrag mit Pflegezulassung, Fahrzeug- und Vergleichsangebot sowie De-minimis-Angaben an elektromobilitaet@l-bank.de senden. Nach Bewilligung beschaffen, zulassen und den Verwendungsnachweis mit Rechnung und Zulassung einreichen.
Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten
Auszahlung nach Zulassung/Inbetriebnahme und Verwendungsnachweis; dieser ist innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme vorzulegen. Die aktuelle Fassung verlangt Kilometerstandsangaben zwölf Monate nach Inbetriebnahme und nach drei Jahren sowie den abschließenden Sachbericht. Weil die Webseite teilweise jährliche Meldungen ab Bescheid nennt, den verbindlichen Meldeplan im Bescheid bestätigen. Änderungen und vorzeitiges Ausscheiden melden; anteilige Erstattung und Zinsen können entstehen. Auf Landesförderung und Betrag hinweisen.
Kombination mit anderer Förderung
Keine weitere öffentliche Förderung derselben Ausgaben. Andere Förderungen und De-minimis-Beihilfen im rollierenden Dreijahreszeitraum vollständig angeben.
Häufige Frage
Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Fördergrundsätze, 11.04.2024, aktualisiert 10.12.2025. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Zugelassene Pflegeeinrichtungen können bis zu 7.000 Euro für die Mehrkosten geeigneter vollelektrischer Kleinwagen beantragen. Die aktuellen Fördergrundsätze gelten auch für bestimmte Gebrauchtwagen. Widersprüchliche Angaben der Programmwebseite zu Gebrauchtwagen, Referenzjahr und Meldeterminen werden im Artikel ausdrücklich benannt.
Ihr Vorhaben vorbereiten
Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.