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Planung erneuerbarer Stromerzeugung in NRW

Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

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Geprüft: 26.10.2026 · Nordrhein-Westfalen · Antragsannahme pausiert

Kurz gesagt

Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor einer verbindlichen Bestellung oder einem Kauf-/Installationsvertrag muss der Zuwendungsbescheid vorliegen. Die Sonderregel für Gebäude in Nummer 6.4.1 ist auf diese PV-Förderung nicht übertragbar.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Gebiet / ZielgruppeUnternehmen, private Hochschulen, Forschungseinrichtungen und genannte kommunale Körperschaften in NRW; keine pauschale Privatpersonenförderung.
Förderart / HöheWirtschaftliche Vorhaben: bis 50 %, kleine Unternehmen bis 70 %, mittlere bis 60 %, maximal 35.000 Euro. Nichtwirtschaftliche kommunale Vorhaben bis 90 %, nachgewiesen finanzschwache Kommunen bis 100 %, maximal 50.000 Euro
TermineRichtlinie bis 30.06.2027; diese Geltung ist keine Antragsöffnung. Operative Fristen und Budget gesondert bestätigen.

Aktueller Antragszugang 26.10.2026: Antragsannahme pausiert. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Fördergegenstand, Kosten und Voraussetzungen

Externe unabhängige und anbieterneutrale Studien, Konzepte, Analysen und Gutachten zur Vorbereitung erneuerbarer Stromerzeugung; etwa Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Blendwirkung, Statik, Netzanschluss und Begleitung von Bauleitverfahren.

Qualifizierte externe Beratung; Statik durch geprüfte Tragwerksplanung. Je Maßnahme einmal. Investitionsvorbehalt: Auszahlung 30/70; volle Zahlung nach Gutachten ausnahmsweise, wenn dieses die Unmöglichkeit der Umsetzung nachweist.

Rechenbeispiel

Bei einem kleinen Unternehmen und 20.000 Euro anerkannten Studienkosten: maximal 14.000 Euro. Regulär zunächst 30 % hiervon = 4.200 Euro nach geprüftem Gutachten, restliche 9.800 Euro erst nach nachgewiesener Investition.

Von den angenommenen Studienkosten verbleiben 6.000 Euro zuzüglich nicht anerkannter Ausgaben selbst zu finanzieren. Wegen der Antragspause kann diese Rechnung derzeit nicht als Förderangebot genutzt werden.

Antrag und Ablauf

Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Förderantrag und Unterlagen je Maßnahme getrennt vorlegen; nur innerhalb des dort bekannt gegebenen Antragsfensters. Projektbeschreibung, Kosten und gegebenenfalls Nutzungs-/Ertragsnachweise vorbereiten.

Fristen, Auszahlung und weitere Pflichten

Die erforderlichen Genehmigungen bleiben gesondert erforderlich. Rechnungen, Zahlungs- und Umsetzungsbelege aufbewahren und den mit dem Bescheid vorgegebenen Verwendungsnachweis einreichen; Stichproben und Vor-Ort-Prüfungen sind möglich. Bewilligungszeitraum, konkrete Nachweisfristen und Bindungen vor Vertragsabschluss anhand des Bescheids bestätigen. Keine allgemeine Dreijahresbindung unterstellen.

Kombination mit anderer Förderung

Dieselbe Maßnahme darf nicht zugleich aus anderen Bereichen von progres.nrw oder anderen NRW-Landesprogrammen gefördert werden. Auch § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Weitere Hilfen sind nur innerhalb der einschlägigen Beihilfegrenzen zulässig; insgesamt dürfen die anerkannten Ausgaben nicht überschritten werden.

Häufige Frage

Ist die genannte Förderung garantiert? Nein. Die individuelle Berechtigung, Kostenanerkennung und Verfügbarkeit müssen erfüllt sein; die Beispielannahmen ersetzen keine Förderentscheidung.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Tatsächlich geprüft 22.10.2026: RECHT.NRW – Klimaschutztechnik, Runderlass 20.08.2026, wirksam 02.09.2026. Der dargestellte Umfang und gegebenenfalls ausdrücklich benannte Einschränkungen beziehen sich auf diese Fassungen.

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Programmseite zum konkreten Antragszugang und die einschlägigen Richtlinienabschnitte wurden erneut abgeglichen. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt für genau diesen Fördergegenstand, dass die Antragstellung derzeit ausgesetzt ist. Die nachstehenden Richtlinienwerte dienen der Orientierung; ein aktuell verfügbarer Zuschuss oder ein Termin der Wiederaufnahme wird damit nicht zugesagt.

Ihr Vorhaben vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung dieses Förderangebots, der Kostenabgrenzung und der Vorbereitung passender Unterlagen.

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