Geprüft: 26.10.2026 · Nordrhein-Westfalen · Antragsannahme pausiert
Kurz gesagt
Diese Darstellung betrifft einen derzeit für Neuanträge geschlossenen oder pausierten Förderzugang. Das Landesportal nennt das Antragsfenster 29.10.2025–30.06.2026 und kennzeichnet die Antragstellung momentan als nicht möglich.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Für diesen derzeit geschlossenen Förderzugang können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Gegenstand | Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement, darunter anbieterübergreifende Ladebereiche als besonderer Tatbestand. |
| Neue Antragstellung | Für die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar |
| Maßgebliche Grenze | Das Landesportal nennt das Antragsfenster 29.10.2025–30.06.2026 und kennzeichnet die Antragstellung momentan als nicht möglich. |
Was die Zugangsbeschränkung bedeutet
Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.
Die Programmgrundlage gilt bis 30.06.2030. Die allgemeine Jahresregel Antrag bis 30. Juni für das Folgejahr ist keine Bestätigung einer heute geöffneten Runde. Reine Ladegeräte nicht ohne Prüfung mit dem besonderen Ladebereichstatbestand gleichsetzen.
Bereits eingereicht oder bewilligt?
Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Archivdarstellung nicht geprüft.
Neue Vorhaben vorbereiten
Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Landesportal Nordrhein-Westfalen fördert, Abruf 22.10.2026, NRW.BANK – FöRi-MM, Abruf 22.10.2026. Die Prüfung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.
Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →
Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Stopp für Neuanträge wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.
Passendes Förderangebot finden
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