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BENE 2 FS1: Energieeffizienz und integrierte PV – Aufrufe ausgesetzt

Die Senatsverwaltung bestätigt weiterhin die vorläufige Aussetzung der Förderaufrufe seit 18.12.2025. Eine Wiederaufnahme oder ein neuer Antragstermin wird in der gelesenen Detaildarstellung nicht bestätigt.

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KI-Illustration · Symbolbild

Geprüft: 26.10.2026 · Berlin · Antragsannahme pausiert

Kurz gesagt

Diese Darstellung betrifft einen vorläufig ausgesetzten Förderaufruf. Die Senatsverwaltung bestätigt weiterhin die vorläufige Aussetzung der Förderaufrufe seit 18.12.2025. Eine Wiederaufnahme oder ein neuer Antragstermin wird in der gelesenen Detaildarstellung nicht bestätigt.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Für diesen derzeit geschlossenen Förderzugang können aktuell keine neuen Anträge gestellt werden. Eine Bestellung oder Beauftragung wird durch diese Archivinformation nicht förderfähig. Bereits bewilligte Vorhaben richten sich weiterhin nach ihrem Bewilligungsbescheid und den zugehörigen Bedingungen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeEinordnung
GegenstandEnergieeffizienzmaßnahmen in Berliner Gebäuden/Unternehmen; PV und Zwischenspeicher nur im beschriebenen integrierten Zusammenhang.
Neue AntragstellungFür die hier bezeichnete Runde nicht verfügbar
Maßgebliche GrenzeDie Senatsverwaltung bestätigt weiterhin die vorläufige Aussetzung der Förderaufrufe seit 18.12.2025. Eine Wiederaufnahme oder ein neuer Antragstermin wird in der gelesenen Detaildarstellung nicht bestätigt.

Was die vorläufige Aussetzung bedeutet

Die frühere Förderung kann für die Dokumentation bereits eingereichter oder bewilligter Vorhaben weiterhin wichtig sein. Eine weiterhin erreichbare Produktseite, ein altes Formular oder ein noch genanntes Richtlinienende eröffnet kein neues Antragsfenster. Diese Darstellung enthält daher keine aktuellen Zuschussversprechen und keine Übertragung früherer Quoten auf künftige Aufrufe.

Die Aussetzung betrifft die genannten beihilfefreien Gebäudeaufrufe, Aufruf 1.9 für beihilferelevante Vorhaben und 1.7 für Kälteanlagen. Ein gewöhnlicher eigenständiger PV-Kauf wird hier nicht als aktuell verfügbares Angebot dargestellt. Die Pause ist von einer endgültigen Programmabschaffung zu unterscheiden; der Förderperiodenname 2021–2027 eröffnet keinen eigenen Antrag.

Bereits eingereicht oder bewilligt?

Für vorhandene Anträge und Bewilligungen gelten die dazugehörigen Bescheide, Vertragsbedingungen und Nebenbestimmungen. Die Schließung für Neuanträge beendet diese Pflichten nicht automatisch. Prüfen Sie insbesondere Umsetzung, Mittelabruf, Rechnungs- und Zahlungsbelege, Verwendungsnachweis sowie Nutzungs- und Aufbewahrungspflichten anhand Ihrer konkreten Bewilligung. Ein bestimmter bestehender Bescheid wurde für diese Darstellung der Pause nicht geprüft.

Neue Vorhaben vorbereiten

Aus diesem Archiv ergibt sich keine Förderberechtigung für einen neuen Auftrag. Lassen Sie vor verbindlicher Beauftragung das passende aktuelle Programm und dessen Regel zum Vorhabenbeginn bestätigen. Auch eine mögliche Kombination oder Finanzierung muss nach dem tatsächlich gewählten aktuellen Angebot beurteilt werden. Eine historische Beispielrechnung würde hier einen heute verfügbaren Zuschuss nahelegen und wird deshalb nicht verwendet.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Die folgende amtliche Grundlage wurde am 22.10.2026 im angegebenen Umfang gelesen: Amtliche Programm-/Aufrufseite, Abruf 22.10.2026. Die Prüfung betrifft ausschließlich die bezeichnete Runde/Fassung und ist keine Aussage über sämtliche anderen Fördermöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen gern, ein passendes aktuelles Angebot für Ihr Vorhaben einzuordnen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →

Aktueller Abgleich 26.10.2026: Der beschriebene Stopp für Neuanträge wurde erneut anhand der amtlichen Angaben geprüft. Eine neue Antragsöffnung wird nicht behauptet.

Passendes Förderangebot finden

Wir unterstützen Sie gern dabei, ein aktuell verfügbares Förderangebot für Ihr Vorhaben einzuordnen.

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