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Hessen PIUS-Invest: innovative Prozesse mit messbarer CO₂-Minderung

PIUS-Invest unterstützt innovative, ressourcensparende Betriebsprozesse in Hessen. Standard-PV, Wärmepumpen und Batteriespeicher sind im Aufruf ausgeschlossen.

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Entwurfsprüfung: 26.10.2026 · Hessen · Belegstände siehe Quellen

Kurz gesagt

PIUS-Invest unterstützt innovative, ressourcensparende Betriebsprozesse in Hessen. Standard-PV, Wärmepumpen und Batteriespeicher sind im Aufruf ausgeschlossen.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Nach aktueller WIBank-Seite darf mit Eingang des elektronischen Förderantrags im Kundenportal auf eigenes Risiko begonnen werden. Für die hier nach AGVO geförderten Vorhaben muss der Antrag vor Arbeitsbeginn alle erforderlichen Inhalte enthalten. Eine Registrierung oder bloß gespeicherte Skizze genügt nicht. Klären Sie den förderrelevanten Beginn vor verbindlichen Ausführungsverträgen. Eine Ausnahme für bereits begonnene Vorhaben aus allgemeinen EFRE-Regeln lässt sich auf diese AGVO-Förderung nicht pauschal übertragen.

Für den aktuellen Aufruf gilt die Grenze 10–30 %; die ältere 40-%-Bonusregel ist ausdrücklich außer Anwendung. Das aktuelle Antragsfenster auf der WIBank-Seite ist von dem früheren Zeitraum im Aufruf zu unterscheiden. Die Einreichung muss vor dem förderrelevanten Arbeitsbeginn erfolgen.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
Zielgruppe / GebietKMU der gewerblichen Wirtschaft, Betriebssitz/Betriebsstätte in Hessen
GegenstandNeue oder wesentlich verbesserte Prozess-/Organisationsmethoden mit Ressourcen- und CO₂-Minderung
Förderung10–30 %; regelmäßig höchstens 500.000 €; höher nur begründetes besonderes Landesinteresse
MindestvolumenMindestens 100.000 € anerkannte förderfähige Kosten
MindestwirkungMindestens 1 kg jährliche CO₂-Äquivalent-Einsparung je Euro Zuschuss, Expertenbestätigung erforderlich
Fenster / DauerAntrag 24.08.–30.12.2026; Durchführung grundsätzlich höchstens 24 Monate

Aktueller Zugangsabgleich 26.10.2026: Kundenportal 24.08.–30.12.2026 laut WIBank

Einordnung und Geltungsbereich

PIUS-Invest unterstützt KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen bei Prozess- und Organisationsinnovationen. Die WIBank nennt als aktuelles Antragsfenster 24.08.–30.12.2026. Der Zuschuss liegt im Aufruf zwischen 10 und 30 % der anerkannten Kosten, regelmäßig höchstens 500.000 €. Ein vollständiger Antrag nimmt am Auswahlverfahren teil; auch eine passende Investition erhält nicht automatisch eine Bewilligung.

Was kommt infrage – und was ist ausgeschlossen?

Erforderlich ist eine neue oder wesentlich verbesserte Methode der Produktion oder Leistungserbringung beziehungsweise eine neue Organisationsmethode im Sinne der AGVO. Geringfügige Änderungen, reine Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen und bloßer Kapazitätsausbau genügen nicht. Die Wirkung muss entlang der Prozesskette plausibel berechnet werden; der Aufruf verlangt für die betriebliche Prognose das bezeichnete ESTEM-Verfahren und die Bestätigung eines zugelassenen Experten.

Serienmäßig hergestellte PV-Anlagen, Wärmepumpen und Batteriespeicher sind im Aufruf ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Grundstücke/Gebäude außer notwendigen Gebäudeanpassungen, Auftragsforschung und primär dem Transport dienende zugelassene Fahrzeuge gehören zu den bezeichneten Ausschlüssen. PIUS-Invest ist deshalb keine allgemeine PV-, Speicher- oder Fahrzeugprämie.

Kostenbasis und Quote

Die Kosten müssen dem innovativen Vorhaben zugeordnet und nach Art.29 Abs.3 AGVO anerkannt sein. Die Richtlinie und WIBank sehen eine Personalkostenpauschale von 20 % der direkten Sachkosten vor. Auf die förderfähigen direkten Kosten einschließlich dieser Pauschale werden 7 % Gemeinkosten angesetzt. Beide Werte erhöhen die Kostenbasis, nicht den Zuschusssatz. Dieselben Personalkosten dürfen nicht daneben nochmals angesetzt werden.

Die Grundrichtlinie enthält noch eine 40-%-Möglichkeit bei höherer CO₂-Wirkung. Der Aufruf 2026 setzt diese Bestimmung ausdrücklich außer Anwendung und begrenzt auf 30 %, mindestens 10 %. Eine beantragte Förderung unter 10 % wird nicht berücksichtigt. Die Expertenbestätigung ersetzt die Auswahlentscheidung nicht.

Modellrechnung

Annahmen: 500.000 € vollständig anerkannte direkte Sachkosten, beide Pauschalen zulässig, bewilligter Zuschusssatz 30 %. Personalkostenbasis 500.000 × 20 % = 100.000 €; direkte Kostenbasis 600.000 €; Gemeinkosten 600.000 × 7 % = 42.000 €. Gesamte Förderbasis 642.000 €, Zuschuss 192.600 €. Bei angenommenen tatsächlichen Gesamtausgaben von ebenfalls 642.000 € verbleiben 449.400 €, zuzüglich weiterer Ausgaben und Finanzierung.

Der Zuschuss verlangt mindestens 192.600 kg beziehungsweise 192,6 t CO₂-Äquivalent jährlich. Angenommene bestätigte 250 t/Jahr ergäben 250.000 ÷ 192.600 ≈ 1,30 kg je Zuschusseuro. Damit wäre die rechnerische Mindestwirkung erfüllt; Kostenanerkennung, Innovation und Rangfolge bleiben zusätzlich zu prüfen. Das Modell ist keine Förderprognose und kein Nachweis einer tatsächlichen Einsparung.

Antrag und Auswahl

Der vollständige Antrag geht im WIBank-Kundenportal ein. Benötigt werden unter anderem Vorhabenbeschreibung, Innovationsbegründung, Kosten-/Finanzierungsplan, KMU-Erklärung, CO₂-Berechnung und Expertenbestätigung sowie die jeweils verlangten Erklärungen. Die Unterlagen müssen innerhalb des Fensters vollständig vorliegen; verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Für zusätzliche angeforderte Nachweise gelten die von der WIBank gesetzten Fristen.

Der veröffentlichte Aufruf 26.01.2026 beschreibt zunächst das frühere Februar–Mai-Fenster und lässt weitere Zeiträume ausdrücklich zu. Für den aktuellen August–Dezember-Zeitraum ist die konkrete WIBank-Veröffentlichung maßgeblich. Bewertet werden insbesondere CO₂-Einsparung im Verhältnis zur beantragten Förderung, besondere Umwelt-/Klimafreundlichkeit sowie Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit. Höhere Effizienz kann die Rangfolge verbessern; bei ausgeschöpftem Budget können geeignete Anträge abgelehnt werden.

Kombination und Pflichten nach der Bewilligung

Die WIBank nennt den HessenFonds Innovationskredit als mögliche Kombination. Andere Finanzierungen müssen offengelegt werden; Doppelförderung derselben Ausgaben ist auszuschließen. EU-Beihilfehöchstsätze und die besonderen EFRE-Kombinationsregeln gelten zusätzlich. Die erwähnte Möglichkeit einer Vergabeerleichterung bei einer Kreditkombination ist keine automatische Befreiung jedes Vorhabens; konkrete Vergabepflichten vor Auftragserteilung bestätigen lassen.

Grundsätzlich gilt Erstattung bereits getätigter Ausgaben beziehungsweise angefallener Kosten, mit besonderen Nachweisen für Pauschalen. Die Richtlinie hält zum mindestens jährlichen Mittelabruf bis einschließlich 31.10. an; für Ihr Vorhaben sind der Bescheid und der festgelegte Zahlungsplan zu beachten. Die Durchführung ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt; Verlängerung nur im begründeten Ausnahmefall. Die erwartete jährliche Einsparung ist zum Abschluss erneut durch einen zugelassenen Experten zu bestätigen. Verfehlte bewilligte Einsparziele können Kürzung und Rückforderung auslösen.

Soweit ein abschließender Verwendungsnachweis verlangt ist, nennt Anlage 1 Nr. 7.5 sechs Monate nach Durchführungsende, sofern der Bescheid keine kürzere Frist vorgibt. Sachberichte, Beleg-/Vergabenachweise, EU-Publizität und Änderungsanzeigen bleiben erforderlich. Geförderte Gegenstände dürfen vor Ablauf der im Bescheid festgelegten Bindung nicht frei veräußert oder zweckentfremdet werden. Eine einheitliche konkrete Bindungsdauer für jedes PIUS-Vorhaben ist aus der gelesenen Darstellung nicht abschließend bestätigt. Belege sind nach der Richtlinie grundsätzlich bis 31.12.2035 aufzubewahren; längere beihilferechtliche Fristen, insbesondere die einschlägige Zehnjahresfrist, bleiben vorrangig.

Häufige Frage

Bekomme ich mit sehr hoher Einsparung 40 %? Für diesen Aufruf nein; die ältere Bonusregel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kann eine normale PV-Anlage Teil der Förderung sein? Serienmäßig hergestellte Energieproduktions- und Speicheranlagen sind im Aufruf ausdrücklich ausgeschlossen.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Geprüft 22.10.2026: WIBank: aktuelles Fenster und Bedingungen, Aufruf vom 26.01.2026, veröffentlicht 16.02.2026, EFRE-Förderrichtlinie 21+ vom 20.12.2023, besonders Teil II Nr. 3, Teil III/IV und Anlage 1. Konkrete Projektkosten, Kumulation und Bescheidauflagen bleiben projektbezogen zu bestätigen.

Aktuelle Quellenprüfung und Grenzen

Antrags- und Fristenangaben sowie die maßgeblichen Richtlinien- und Merkblattstellen wurden am 26.10.2026 erneut mit den amtlichen Quellen abgeglichen. Die älteren Quellenstände im Quellenabschnitt bleiben als Vorprüfung erkennbar. Individuelle Projekt-, Beihilfe- und Bescheidprüfung wird dadurch nicht ersetzt. Für den aktuellen Aufruf gilt die Grenze 10–30 %; die ältere 40-%-Bonusregel ist ausdrücklich außer Anwendung. Das aktuelle Antragsfenster auf der WIBank-Seite ist von dem früheren Zeitraum im Aufruf zu unterscheiden. Die Einreichung muss vor dem förderrelevanten Arbeitsbeginn erfolgen.

Prozessinnovation vorbereiten

Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung Ihres Vorhabens und der Vorbereitung von Kosten- und CO₂-Nachweisen. Kontakt zu emobicon aufnehmen →

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