Quellenstand: 25.10.2026 · Deutschland, einschließlich NRW
Kurz gesagt
Modul 3 unterstützt gelistete Energiemanagementsoftware, geeignete Sensorik sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Energie- oder Materialeinsparung.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Vor Beginn Antrag über Bank oder Sparkasse stellen und grundsätzlich die Zusage abwarten. Ein vorzeitiger Beginn erfordert eine ausdrückliche Zulassung. Bei Cloudleistungen nennt die technische Anlage regelmäßig 24 Monate Kostenzeitraum, das allgemeine Kreditmerkblatt dagegen 36 Monate für die Umsetzung. Das ist keine pauschale Anerkennung von 36 Monaten Cloudkosten; den konkreten Zeitraum vor Vertragsabschluss bestätigen lassen.
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet | Deutschland, einschließlich NRW |
| Zielgruppe | Berechtigte Unternehmen und Freiberufler mit Vorhaben in Deutschland |
| Förderart | Kredit mit Tilgungszuschuss |
| Förderhöhe | Modul 3 bis 45/35/25 %; Kredit bis 100 Mio. € |
| Antragsstand | Antrag über Finanzierungspartner; nur abgegrenztes Modul 3 |
| Prüfstand | 25.10.2026 |
Wer und was wird gefördert?
Modul 3 unterstützt gelistete Energiemanagementsoftware, geeignete Sensorik sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Energie- oder Materialeinsparung. Hardware muss in eine gelistete Software eingebunden werden. Systemkonzept, Datenerfassungs- beziehungsweise Wirkplan und Stückliste sind vorzubereiten. Gewöhnliche Rechner und Server, Wartung, Lizenzverlängerungen und primäre Gebäudetechnik zählen nicht pauschal. Produkt und Version vor Bestellung in der aktuellen BAFA-Liste prüfen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Kredit kann bis zu 100 % der anerkannten Kosten, maximal 100 Mio. € je Vorhaben abdecken. In Modul 3 beträgt der mögliche Tilgungszuschuss für kleine Unternehmen bis 45 %, für mittlere bis 35 % und für große bis 25 %. Zusammenhängende Modul-3-Maßnahmen sind auf 20 Mio. € Zuschuss begrenzt. Die Zinsbeihilfe zählt bei den Grenzen mit und kann den Tilgungszuschuss verringern. Die bis zu 60 % anderer EEW-Module gelten hier nicht pauschal.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Ein kleines Unternehmen finanziert angenommene anerkannte Kosten von 40.000 € vollständig per Kredit. Bei nutzbarer 45-%-Quote ergeben sich rechnerisch 18.000 € Tilgungszuschuss und 22.000 € selbst zurückzuzahlendes Kapital, jeweils zuzüglich Zinsen und möglicher Entgelte. Wird Zinsbeihilfe angerechnet, kann der Zuschuss kleiner ausfallen. Er wird auf die Kredittilgung angerechnet, nicht bar ausgezahlt. Modellrechnung, keine Förder- oder Kreditzusage.
Wie stellen Sie den Antrag?
Gelistete Software und Systemintegration mit fachkundiger Unterstützung auswählen, Kostenplan und gBzA an Bank oder Sparkasse geben. Vor Bestellung Zusage beziehungsweise ausdrücklich genehmigten vorzeitigen Beginn abwarten. Eine Angebotsklausel ersetzt keine eigenständig erforderliche Startzulassung. Änderungen des Vorhabens rechtzeitig über den Finanzierungspartner abstimmen.
Welche Fristen und Pflichten gelten?
Modul-3-Maßnahmen grundsätzlich binnen 36 Monaten nach Zusage beziehungsweise zugelassenem frühen Beginn umsetzen; den engeren Cloud-Kostenhinweis separat beachten. Bestätigung nach Durchführung, Fachunternehmererklärung und Rechnungen nach den KfW-Vorgaben einreichen, grundsätzlich zwölf Monate nach Vollauszahlung. Zweckentsprechend mindestens drei Jahre betreiben und Energiekennzahlen mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme speichern; erforderliche Nachweise mindestens zehn Jahre aufbewahren. Die Zinsbindung langer Kredite beträgt zunächst zehn Jahre.
Ist eine Kombination möglich?
Keine doppelte öffentliche Förderung derselben Kosten. BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit und EEW-Wettbewerb sind für dieselbe Maßnahme Alternativen. Bereits geförderte Beratung darf nicht erneut als EEW-Kosten angesetzt werden.
Häufige Frage
Bekommt mein Betrieb pauschal 60 % Zuschuss? Nein. Diese Seite beschreibt ausschließlich Modul 3 mit den größenabhängigen Grenzen 45/35/25 %. Zusätzlich sind Zinsbeihilfe, Kostenanerkennung und Zuschussdeckel zu beachten.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Geprüft am 25.10.2026 durch Abgleich der folgenden amtlichen Quellen. Maßgeblich bleiben die Förderbedingungen, verfügbare Mittel und individuelle Zusage.
KfW 295 – Produktseite – Webabruf 25.10.2026; Modul 3, Konditionen und Ablauf.
KfW 295 – Kreditmerkblatt – Stand 12/2025; Nr. 2.3 und allgemeine Verfahrens-/Nachweisabschnitte.
Technische Mindestanforderungen Modul 3 – Stand 05/2025; S. 1–5, insbesondere Cloudkosten S. 2 und Systemkonzept.
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