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KfW 292: Energieeffizienz in Produktionsanlagen finanzieren

KfW 292 finanziert geeignete neue oder modernisierte Produktionsanlagen und Prozesse, etwa effiziente Pumpen, elektrische Antriebe, Prozesskälte, Elektrifizierung oder Abwärmenutzung.

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Quellenstand: 25.10.2026 · Deutschland, einschließlich NRW

Kurz gesagt

KfW 292 finanziert geeignete neue oder modernisierte Produktionsanlagen und Prozesse, etwa effiziente Pumpen, elektrische Antriebe, Prozesskälte, Elektrifizierung oder Abwärmenutzung.

Vor Bestellung und Beauftragung beachten

Vor Vorhabenbeginn den Antrag über Bank oder Sparkasse stellen und die gewerbliche Bestätigung zum Antrag vorbereiten. Die KfW beschreibt den Start nach Zusage und Kreditabschluss. Reine Austauschabsicht reicht nicht: mindestens 15 % Treibhausgaseinsparung nach der vorgeschriebenen Vergleichsmethode nachweisen. Die Anforderungen an einen Transformationsplan hängen von der Unternehmensgröße ab.

Die Förderung auf einen Blick

AngabeFörderdetails
GebietDeutschland, einschließlich NRW
ZielgruppePrivate gewerbliche Unternehmen jeder Größe und Freiberufler
FörderartFörderkredit
FörderhöheIn der Regel bis 25 Mio. €; bis 100 % der anerkannten Kosten
AntragsstandAntrag über Finanzierungspartner; technische Einsparung nachweisen
Prüfstand25.10.2026

Wer und was wird gefördert?

KfW 292 finanziert geeignete neue oder modernisierte Produktionsanlagen und Prozesse, etwa effiziente Pumpen, elektrische Antriebe, Prozesskälte, Elektrifizierung oder Abwärmenutzung. Bei Modernisierung wird die Einsparung gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei Jahre, bei einer Neuinvestition gegenüber einer vergleichbaren Anlage ermittelt. Kapazitätsänderungen sind methodisch zu berücksichtigen. Das Programm ist kein allgemeiner Zuschuss für jede PV-Anlage oder jeden Fahrzeugkauf.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, in der Regel höchstens 25 Mio. € pro Vorhaben. Besondere Förderwürdigkeit kann eine höhere Finanzierung ermöglichen. Die volle Kreditsumme ist mit Zinsen zurückzuzahlen. Für Unternehmen mit Vorsteuerabzug wird netto gerechnet. Kosten der passenden Planungs- und Umsetzungsbegleitung können einbezogen werden.

Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?

Ein Produktionsbetrieb hat angenommen 500.000 € anerkannte Netto-Investitionen. Bei voller Finanzierung entstehen 500.000 € Kredit, die vollständig zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden. Werden für den maßgeblichen Vergleich 100 Tonnen CO₂-Äquivalente jährlich ermittelt, sind mindestens 15 Tonnen Einsparung erforderlich. Die konkrete Berechnung muss die KfW-Vorgaben und CO₂-Faktoren einhalten. Modellrechnung, keine Förder- oder Kreditzusage.

Wie stellen Sie den Antrag?

Technische Ausgangsdaten und Angebote sammeln, Einsparberechnung und Unternehmensgröße klären. Kleine Unternehmen brauchen keinen Transformationsplan. Mittlere benötigen einen solchen Plan oder einen zugelassenen Alternativnachweis, beispielsweise ISO 50001; große Unternehmen müssen einen Transformationsplan vorlegen. Die verkürzte Aussage auf der Produktseite, KMU seien ausgenommen, wird deshalb nicht pauschal übernommen. Unterzeichnete gBzA an den Finanzierungspartner übergeben.

Welche Fristen und Pflichten gelten?

Investitionslaufzeiten bis 20 Jahre, bei langer Variante zunächst zehn Jahre Zinsbindung. Abruf grundsätzlich zwölf Monate nach Zusage, Verlängerung nach den Bedingungen möglich. Mittelverwendung nach Umsetzung gegenüber dem Finanzierungspartner belegen; Berechnungen und gegebenenfalls Transformationsplan prüfbar aufbewahren. Bankübliche Sicherheiten und individuelle Kreditkonditionen gelten.

Ist eine Kombination möglich?

Andere Fördermittel sind nur innerhalb der Beihilfegrenzen kombinierbar. Für EEG-/KWKG-geförderte Stromerzeugung gelten besondere Vorgaben zur beihilfefreien Finanzierung. Vorhaben und Beihilfevariante daher vorab mit der Bank zuordnen; keine allgemeine Kombinationszusage für jede Anlage.

Häufige Frage

Sind alle KMU vom Transformationsplan befreit? Das aktuelle Merkblatt differenziert: kleine Unternehmen sind befreit; mittlere können einen zugelassenen Alternativnachweis nutzen; große benötigen einen Transformationsplan.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Geprüft am 25.10.2026 durch Abgleich der folgenden amtlichen Quellen. Maßgeblich bleiben die Förderbedingungen, verfügbare Mittel und individuelle Zusage.

KfW 292 – Produktseite – Webabruf 25.10.2026; Zweck, Konditionen, Ablauf.

KfW 292 – Merkblatt – Stand 24.09.2026; S. 1–6, insbesondere Transformationsplan S. 2.

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