Quellenstand: 22.10.2026 · Sachsen
Kurz gesagt: Der Sachsenkredit kombiniert Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss. Die SAB erläutert eine Sondervariante: EEG-PV kann nur zusammen mit einem weiteren Fördergegenstand mitfinanziert werden; für die EEG-PV gibt es keinen Tilgungszuschuss und das gesamte Darlehen wird beihilfefrei verzinst.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Unter 100.000 Euro Ausgaben Beginn erst nach Antragseingang bei SAB/Hausbank, ab 100.000 Euro erst nach Bewilligung. Schon vorhabenbezogene Verträge zählen als Beginn; vorher keine bindende Beauftragung.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Natürliche Personen/WEG, Unternehmen einschließlich Land-/Forstwirtschaft, Freiberufler, kommunale Träger und weitere juristische Personen für Vorhaben in Sachsen; Bund/Länder und bezeichnete Einrichtungen/Beteiligungen ausgeschlossen. |
| Förderart / Höhe | Darlehen 35.000 Euro bis 5 Mio. Euro; Stromspeicher bis 20 %, übrige Fördergegenstände bis zehn Prozent Tilgungszuschuss. Zuschuss mindestens 2.500, höchstens 50.000 Euro je Kalenderjahr und nur einmal je Vorhaben/Antrag. |
| Termine | Fünf bis 20 Jahre Laufzeit, bis zwei Jahre tilgungsfrei, Zinsbindung höchstens zehn Jahre. Auszahlung binnen zwölf Monaten nach Zusage in höchstens drei Abrufen. |
Wie hoch ist die Förderung?
Darlehen 35.000 Euro bis 5 Mio. Euro; Stromspeicher bis 20 %, übrige Fördergegenstände bis zehn Prozent Tilgungszuschuss. Zuschuss mindestens 2.500, höchstens 50.000 Euro je Kalenderjahr und nur einmal je Vorhaben/Antrag.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
100.000 Euro vollständig zuschussfähiger Stromspeicher-Kostenbasis × 20 % = höchstens 20.000 Euro Tilgungsgutschrift; Restkredit und Zinsen bleiben. EEG-PV-Kosten nicht in die 20-%-Speicherbasis aufnehmen. Bei zusätzlich angenommenem Darlehen von 100.000 Euro und tatsächlich gewährten 20.000 Euro Tilgungszuschuss verbleiben 80.000 Euro rückzahlbare Schuld vor Zinsen und möglichen weiteren Kosten. Die Gutschrift erfolgt erst nach positiver Verwendungsnachweisprüfung.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
PV über 30 kWp bis 1 MWp, zugehörige ortsfeste netzgekoppelte Stromspeicher sowie gesonderte Geothermie-/Wärmespeichertatbestände. Bei PV keine Acker-/Grünlandflächen oder gebrauchte/Eigenbau-/Prototypanlagen. Elektro-/Dachertüchtigung laut FAQ bei unmittelbarem PV-Zusammenhang anrechenbar.
PV-/Speichertechnik nach EEG-Vorgaben; zugehörige PV grundsätzlich nach 01.01.2023 errichtet/erweitert. Dieser Artikel behandelt PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp und damit gekoppelte Speicher. Für Speicher mit einer PV-Anlage von genau 30 kWp nennt die Richtlinie mindestens 30 kWp, die aktuelle SAB-Produktseite dagegen mehr als 30 kWp. Lassen Sie die Förderfähigkeit dieses Grenzfalls vor einer bindenden Entscheidung von der SAB bestätigen. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung; eine Förderberechtigung für genau 30 kWp wird hier nicht zugesagt.
Wie stellen Sie den Antrag?
Grundsätzlich Hausbank; bezeichnete kommunale Antragsteller und kommunale Wohnungsunternehmen/-genossenschaften können direkt das SAB-Portal nutzen.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
PV und Stromspeicher fünf Jahre, Geothermie/Wärme-/Kältespeicher zwölf Jahre zweckgebunden. Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach Vollauszahlung. Bereitstellung 0,15 % monatlich ab sechs Monaten; bankübliche Sicherheiten. Tilgungszuschuss als laufzeitverkürzende Gutschrift auf Restvaluta.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Für dieselben anerkannten Ausgaben sind Zuschüsse aus EuK/2023 und EEG-Förderung ausgeschlossen. Andere staatliche Beihilfen sind nach Nr. 3.12 innerhalb der einschlägigen Höchstintensitäten/-beträge kombinierbar. Zusätzliche EEG-Mitfinanzierungsvariante nur unter den ausdrücklich genannten Sonderbedingungen. Bei regulärer PV-Förderung EEG-Vergütungsverzicht gegenüber Netzbetreiber unter Information der BNetzA über Zweckbindung nachweisen.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Unter 100.000 Euro Ausgaben Beginn erst nach Antragseingang bei SAB/Hausbank, ab 100.000 Euro erst nach Bewilligung. Schon vorhabenbezogene Verträge zählen als Beginn; vorher keine bindende Beauftragung.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Ergänzend geprüft am 22.10.2026: REVOSax – Erneuerbare Energien und Speicher/2023, 22.06.2023, amtliche Lesefassung beim Abruf.
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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