Quellenstand: 22.10.2026 · Rheinland-Pfalz
Kurz gesagt: Der Effizienzkredit finanziert Klima-/Umweltschutz einschließlich erneuerbarer Energien. EEG-Vergütung ist nach Richtlinie unschädlich, wenn der Kredit beihilfefrei vergeben wird.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Antrag vor Liefer-/Leistungsvertrag bei Hausbank. Aktenkundiges Finanzierungsgespräch vor Beginn kann die spätere formelle Einreichung binnen drei Monaten ermöglichen; nach dieser Frist nur bei weniger als 50 % Realisierung. Ablauf vor Auftrag mit Hausbank absichern.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | KMU, MidCaps unter 3.000 Beschäftigten, Freiberufler und weitere bezeichnete unternehmerisch tätige Personen bzw. gewerbliche Vermieter für Betriebsstätten in RLP; keine Land-/Forstwirtschaft, Fischerei oder Unternehmen in Schwierigkeiten. |
| Förderart / Höhe | Bis 100 % anerkannter Kosten, maximal 10 Mio. Euro. Kredit, kein Investitionszuschuss. |
| Termine | Mindestens zwei, höchstens 20 Jahre; bis fünf Jahre ein, bis zehn zwei, bis 20 drei Tilgungsfreijahre. Abruf grundsätzlich zwölf Monate; endfällige Variante höchstens zehn Jahre. |
Wie hoch ist die Förderung?
Bis 100 % anerkannter Kosten, maximal 10 Mio. Euro. Kredit, kein Investitionszuschuss. Der ausgezahlte Kredit muss zurückgezahlt werden; Zinsen und mögliche Nebenkosten kommen hinzu. Ein Finanzierungsanteil von 100 % ist kein Zuschuss.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Bei 120.000 Euro anerkannten PV-/Speicherkosten kann der Kredit bis 120.000 Euro betragen; Rückzahlung und Zinsen bleiben geschuldet. Bei EEG-PV ist dafür beihilfefreie Kreditvergabe zu bestätigen. Bei vollständiger Kreditfinanzierung dieser Kosten bleiben 120.000 Euro rückzahlbare Schuld zuzüglich Zinsen und möglicher Nebenkosten; es entsteht kein Investitionszuschuss.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Effizienz, Ressourcen-/Umweltschutz, erneuerbare Energien und zugehörige Betriebs-/Beratungskosten. Nettokosten bei Vorsteuerabzug. Keine Umschuldung/Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben, reinen Finanztransaktionen oder unverbundenen Betriebsmittel.
Vorhaben und positive Unternehmensperspektive belegen, bankübliche Sicherheiten. Grundstück nur bei kurzfristiger betriebsnotwendiger Verwendung statt Vorratskauf.
Wie stellen Sie den Antrag?
Über Hausbank an ISB; De-minimis-/KMU-/MidCap- und Kumulierungserklärungen je Variante.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Zins bei Zusage risikogerecht festgelegt, Bindung höchstens zehn Jahre. Auszahlung 100 %, grundsätzlich bis zehn Tranchen ab 5.000 Euro. Bereitstellung 0,125 % monatlich ab zwei Bankarbeitstagen und sechs Monaten. Vorzeitige Tilgung gegen Entschädigung. Zweckbindung 36 Monate ab Vollabruf; Verwendung über Hausbank nachweisen.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Kombination grundsätzlich zulässig innerhalb EU-Höchstgrenzen; öffentliche Hilfen und ISB-Mittel zusammen höchstens 100 % Gesamtkosten. Grundregel De-minimis 2023/2831, für EEG-Finanzierung beihilfefreie Variante erforderlich.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Antrag vor Liefer-/Leistungsvertrag bei Hausbank. Aktenkundiges Finanzierungsgespräch vor Beginn kann die spätere formelle Einreichung binnen drei Monaten ermöglichen; nach dieser Frist nur bei weniger als 50 % Realisierung. Ablauf vor Auftrag mit Hausbank absichern.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, ISB – Richtlinie Effizienzkredit, Mai 2025, Zusagen ab 27.05.2025. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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