Quellenstand: 22.10.2026 · Mecklenburg-Vorpommern
Kurz gesagt: Gefördert werden technische Klimaschutzprojekte mit mindestens 30 % THG-Minderung. Ein Speicher kann förderfähig sein; Stromerzeugung und überwiegend der Elektromobilität dienende Vorhaben sind keine allgemeinen Fördergegenstände. Die konkrete Tätigkeit bestimmt die Richtlinienwahl, auch bei Kommunen und Vereinen.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Formgebundenen Antrag vor jedem Liefer-/Leistungsvertrag einreichen. Beginn erst ab dem Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko; keine Förderzusage. Planung ist nur unschädlich, wenn sie nicht alleiniger Förderzweck ist.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Gewerbliche Unternehmen einschließlich Genossenschaften/Contractoren mit Betriebsstätte in M-V und weitere Organisationen für wirtschaftliche Tätigkeiten. Freiberufler und agrarinvestitionsförderfähige Unternehmen ausgeschlossen. |
| Förderart / Höhe | Speicher-Grundförderung 30 %; Größenbonus mittlere Unternehmen zehn, kleine/kleinste 20 Prozentpunkte; höchstens ein Vorhabenbonus von fünf Prozentpunkten bei Effizienzspeichern nach 2.3.2 e. Damit nicht pauschal 70 % für jeden Speicher. |
| Termine | Förderhöhenmerkblätter 05.10.2026 und Förderpraxis 24.09.2026. Kein fester aktueller Einreichungsstichtag aus der gelesenen Seite belegt; Budget vor Projektstart bestätigen. |
Wie hoch ist die Förderung?
Speicher-Grundförderung 30 %; Größenbonus mittlere Unternehmen zehn, kleine/kleinste 20 Prozentpunkte; höchstens ein Vorhabenbonus von fünf Prozentpunkten bei Effizienzspeichern nach 2.3.2 e. Damit nicht pauschal 70 % für jeden Speicher.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
100.000 Euro anerkannte Speicher-Kostenbasis eines kleinen Unternehmens: 30 % + 20 Prozentpunkte = höchstens 50.000 Euro; mit einem zulässigen Fünf-Punkte-Vorhabenbonus 55.000 Euro. Bei AGVO sind grundsätzlich Investitionsmehrkosten maßgeblich, nicht automatisch die volle Rechnung. Unter den genannten Annahmen verbleiben 50.000 Euro, mit gewährtem Bonus 45.000 Euro der anerkannten Kostenbasis zur Finanzierung. Liegt die Rechnung über der anerkannten Mehrkostenbasis, tragen Sie auch diesen Unterschied.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Machbarkeit/Planung, Effizienztechnik, intelligente kleinräumige Energiesysteme und Speicher. Mindestens 20.000 Euro anerkannte Ausgaben, bei Studien/Planung 2.000 Euro. Speicher allein müssen in die Stromversorgung des Antragstellers einbezogen sein. Mindestens 75 % Beladung aus erneuerbarer Energie einer Anlage am Standort und überwiegend (75 %) Eigenversorgung des Antragstellers oder seiner Mieter/Nutzer.
Standort und Nutzung in M-V, Eigentum oder Nutzungsrecht über Bindung, Genehmigungen und Finanzierung einschließlich Folgekosten sichern; Amortisation grundsätzlich länger als fünf Jahre. PV bis 10 kWp nur nachrangiger integraler Bestandteil größerer innovativer Vorhaben; keine allgemeine PV-Förderung. Ressourceneffizienzbonus setzt mindestens 25 % Einsparung einer zusätzlichen Ressource voraus.
Wie stellen Sie den Antrag?
Antrag an LFI M-V; Infrastrukturvorhaben brauchen positive Klimaverträglichkeitsprüfung über LEKA. Vollständigkeit sicherstellen; nach einem Jahr unvollständige Anträge grundsätzlich zurückgewiesen.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Investive Vorhaben nach 2.3–2.5 mindestens fünf Jahre zweckgebunden betreiben. EFRE-Vergabe, Publizität und Erfolgsindikatoren beachten; Nachweis- und Abrufverfahren nach Finanzierungsart unterscheiden. Konkrete Durchführung, Auszahlung und Verwendungsnachweisfrist vor Liquiditätsplanung mit LFI bestätigen.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Andere Programme außerhalb europäischer Strukturfondsmittel für dieselben Kosten nur, wenn beide Programme dies erlauben. Keine Doppelförderung aus ELER/LEADER/ESF+. AGVO- bzw. De-minimis-Obergrenzen und Kostenbasis beachten; Boni sind keine Überschreitungserlaubnis.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Formgebundenen Antrag vor jedem Liefer-/Leistungsvertrag einreichen. Beginn erst ab dem Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko; keine Förderzusage. Planung ist nur unschädlich, wenn sie nicht alleiniger Förderzweck ist.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 05.10.2026, Amtliches Merkblatt / Rechtsgrundlage, 24.09.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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