Quellenstand: 22.10.2026 · Hamburg
Kurz gesagt: Die Gründachförderung unterstützt freiwillige Begrünung und ergänzend die Solar-Unterkonstruktion. PV-Module und Solarthermie-Kollektoren selbst sind ausgeschlossen.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Förderantrag und Bewilligung vor Liefer-/Leistungsvertrag für die Begrünung. Ein vorzeitiger Beginn erfordert eine ausdrückliche vorherige Zulassung.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | Eigentümer und Erbbauberechtigte Hamburger Wohn-/Nichtwohngebäude und Bauwerke. |
| Förderart / Höhe | Für Solar-Unterkonstruktion 40 % der anerkannten Ausgaben, höchstens 50 Euro je m² Bruttomodul-/Kollektorfläche; regulärer Dachbegrünungszuschuss höchstens 100.000 Euro je Gebäude. |
| Termine | 24 Monate Umsetzung ab Bescheid; Nachweis spätestens sechs Monate nach Abschluss. Richtlinie 16.03.2026, regulär bis 30.06.2027. |
Wie hoch ist die Förderung?
Für Solar-Unterkonstruktion 40 % der anerkannten Ausgaben, höchstens 50 Euro je m² Bruttomodul-/Kollektorfläche; regulärer Dachbegrünungszuschuss höchstens 100.000 Euro je Gebäude.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
100 m² Solarmodulfläche und 10.000 Euro anerkannte Unterkonstruktion: 40 % = 4.000 Euro; Flächendeckel 5.000 Euro. Damit höchstens 4.000 Euro für diesen Zusatzposten, ohne PV-Module und ohne doppelt angesetzte Begrünungskosten. Von den 10.000 Euro anerkannten Unterkonstruktionskosten bleiben mindestens 6.000 Euro selbst zu finanzieren; PV-Module und übrige Projektkosten kommen hinzu.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Freiwilliges Gründach ab 20 m² Nettovegetationsfläche, höchstens 30° Neigung. Mindestens 8 cm Substrat bei Bestandsgebäuden und Gewerbe/Garagen-Neubau; bei sonstigen Wohn-/Büro-Neubauten mindestens 12 cm. Basismodul private Selbstnutzende/WEG 60 %, sonstige Antragsteller 40 %; den Solarzuschlag nicht auf Modulpreise anwenden.
Fachunternehmen muss Präqualifizierung oder mindestens drei geeignete Referenzen nachweisen. FLL-/Bautechnikstandards, Statik, Brandschutz und Vegetationsaufbau einhalten. Gebäudebegrünung PLUS ist ein gesondertes Modul und keine automatische PV-Erhöhung.
Wie stellen Sie den Antrag?
IFB-Antrag mit Eigentums-/Legitimationsnachweisen, Lageplan, gegliedertem Angebot, Flächenplan und Angebot zur Fertigstellungspflege.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Begrünung mindestens 15 Jahre nach Abnahme ohne Fertigstellungspflege pflegen und erhalten. Veräußerung melden und Pflichten mit Zustimmung übertragen. Schlussrechnungen, gegebenenfalls Aufmaß, Bauleitung, Pflegevertrag und Fotos nachweisen. Zahlung nach Umsetzung und geprüfter Verwendung in einer Summe.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Weitere Fördermittel vollständig offenlegen; für überlappende Kosten gelten die Grenzen der Richtlinie und des EU-Beihilferechts. De-minimis-Erklärung insbesondere bei WEG; keine freie Addition über den zulässigen Anteil.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Förderantrag und Bewilligung vor Liefer-/Leistungsvertrag für die Begrünung. Ein vorzeitiger Beginn erfordert eine ausdrückliche vorherige Zulassung.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: Amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, Amtliche Förderbedingungen, gültig ab 16.03.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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