Quellenstand: 22.10.2026 · Brandenburg
Kurz gesagt: Das Programm unterstützt bestimmte besondere Erneuerbaren-Anlagen, insbesondere Parkplatz-, Floating- und Agri-PV, geeignete öffentliche Ladepunkte im gemeinsamen Parkplatz-PV-Vorhaben sowie Tiefengeothermie und fischfreundliche Wasserkraft. Eine gewöhnliche Dach-PV gehört nicht pauschal zum Katalog.
Vor Bestellung und Beauftragung beachten
Erst nach von der ILB bestätigtem Eingang des vollständigen schriftlichen Antrags beginnen. Der erste Ausführungsvertrag zählt als Beginn. Vorherige Bauplanung kann zulässig sein, solange die Ausführung noch nicht bindend und das Vorhaben umkehrbar ist. Beginn nach Eingangsbestätigung erfolgt ohne Förderanspruch.
Quelle: Amtliche Programmbedingungen
Die Förderung auf einen Blick
| Angabe | Förderdetails |
|---|---|
| Gebiet / Zielgruppe | KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke/Versorger gemäß EnWG für passende Vorhaben in Brandenburg. Sitz oder mindestens Betriebsstätte/Niederlassung bei Bewilligung und während des Vorhabens erforderlich. |
| Förderart / Höhe | Mindestkosten 20.000 Euro. AGVO für Erzeugungsanlagen bis 65 Prozent kleine,55 Prozent mittlere Unternehmen,45 Prozent Nicht-KMU-Stadtwerke/Versorger. Gemeinsame öffentliche Parkplatz-Ladestationen grundsätzlich bis 50/40/20 Prozent; in einschlägigen C-Fördergebieten bis 55/45/25 Prozent. Alternativ De-minimis bis 60 Prozent einschließlich 7-Prozent-Indirektkostenansatz, höchstens 300.000 Euro innerhalb verbleibendem Spielraum. |
| Termine | Richtlinie vom 14.11.2025; Geltung bis 30.06.2027. Fertigstellung grundsätzlich binnen 18 Monaten nach Bescheid; begründete Ausnahme nur auf Antrag. Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach Inbetriebnahme, spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Durchführungszeitraum. |
Wie hoch ist die Förderung?
Mindestkosten 20.000 Euro. AGVO für Erzeugungsanlagen bis 65 Prozent kleine,55 Prozent mittlere Unternehmen,45 Prozent Nicht-KMU-Stadtwerke/Versorger. Gemeinsame öffentliche Parkplatz-Ladestationen grundsätzlich bis 50/40/20 Prozent; in einschlägigen C-Fördergebieten bis 55/45/25 Prozent. Alternativ De-minimis bis 60 Prozent einschließlich 7-Prozent-Indirektkostenansatz, höchstens 300.000 Euro innerhalb verbleibendem Spielraum.
Rechenbeispiel: Was bleibt zu finanzieren?
Kleines Unternehmen,200.000 Euro anerkannte Parkplatz-PV-Kosten und 40.000 Euro getrennt anerkannte gemeinsame öffentliche Ladepunktkosten: Unter der zusätzlichen Annahme eines nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV begünstigten Ladepunkt-Standorts und zugesagter AGVO-Höchstquoten 130.000 Euro +22.000 Euro =152.000 Euro Zuschuss,88.000 Euro Eigenanteil. Keine Addition beider Quoten auf dieselben Kosten und keine zusätzliche De-minimis-Förderung dieser Kosten unterstellt.
Modellrechnung mit den genannten Annahmen, keine Förder- oder Kreditzusage. Entscheidend sind die anerkannten Kosten und die individuelle Bewilligung beziehungsweise Kreditzusage.
Wer ist berechtigt und welche Kosten zählen?
Direkt notwendige Investitionen in die bezeichneten Anlagen und deren Funktionsfähigkeit. Parkplatz-PV je Netzanschluss/Standort nur einmal; keine Solarpflichtanlage. Gemeinsame Ladepunkte müssen mit der Parkplatz-PV in Betrieb gehen. Keine beliebige alleinstehende Wallbox, keine verpflichtenden GEIG-Investitionen, Forschung oder verbundene Lieferungen.
Mindestens dreijährige Amortisationszeit nach Richtlinie, technische und genehmigungsrechtliche Eignung. Agri-PV muss Feldbearbeitung ermöglichen und die einschlägige DIN-SPEC für Pflanzenbau oder Tierhaltung während der Bindung erfüllen. Erforderliche Genehmigungen bei Antrag beantragt, vor erster Auszahlung vorhanden; notwendige Nutzungs-/Finanzierungsunterlagen bereits im Antrag vorlegen.
Wie stellen Sie den Antrag?
ILB-Kundenportal und die erforderliche schriftliche Antragstellung mit Kosten-/Finanzierungsplan, KMU-/Beihilfeangaben und technischen/genehmigungsrechtlichen Nachweisen. Bei Infrastruktur Klimaverträglichkeit prüfen. Eingangsbestätigung vor Ausführungsauftrag sichern.
Für Ihr Vorhaben prüfen wir gern gemeinsam die passende Zuordnung, erforderliche Nachweise und die nächsten Schritte.
Welche Fristen und Verpflichtungen gelten?
Erstattungsprinzip: zunächst zahlen, dann mit aktuellem Formular Mittel anfordern. Letzte fünf Prozent erst nach vollständiger Verwendungsnachweisprüfung. Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschlusszahlung in Brandenburg, zulässigen Ersatz ausgenommen. Technische Agri-PV-Standards, EU-Publizität und Ergebnisnachweise beachten.
Ist eine Kombination mit anderer Förderung möglich?
Keine weiteren öffentlichen Mittel von Land/Bund/EU für dasselbe Vorhaben. Wird für erzeugte oder eingespeiste Energie eine staatliche Beihilfe nach EEG in Anspruch genommen, ist Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen. AGVO und De-minimis sind alternative Berechnungswege, kein addierbarer Doppelbonus.
Häufige Fragen
Was ist vor dem Start besonders wichtig?
Erst nach von der ILB bestätigtem Eingang des vollständigen schriftlichen Antrags beginnen. Der erste Ausführungsvertrag zählt als Beginn. Vorherige Bauplanung kann zulässig sein, solange die Ausführung noch nicht bindend und das Vorhaben umkehrbar ist. Beginn nach Eingangsbestätigung erfolgt ohne Förderanspruch.
Erhalte ich die Förderung sicher?
Nein. Die persönliche Berechtigung, anerkannte Kosten, verfügbare Mittel und eine positive Förderentscheidung sind erforderlich.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Tatsächlich geprüft 22.10.2026: ILB – amtliche Programmseite, Abruf 22.10.2026, BRAVORS – Förderrichtlinie, aktuelle Lesefassung beim Abruf 22.10.2026. Maßgeblich sind die amtlichen Bedingungen, verfügbare Mittel und Ihre individuelle Förderentscheidung.
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