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Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus: Förderung 2026

Ladeplätze gemeinsam vorbereiten: Förderung für WEG, KMU und private Vermietende an bestehenden Mehrparteienhäusern.

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KI-Illustration zur Ladeinfrastruktur an einem Mehrparteienhaus
KI-Illustration

Quellenstand: 22.10.2026 · Bundesweite Förderung

Kurz gesagt: WEG und Mitglieder sowie KMU können für förderfähige Stellplätze Zuschüsse erhalten; private Eigentümer müssen in Aufruf 2 die KMU-Definition erfüllen: bis zu 1.300 € für Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt oder 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Für diese Gruppen gilt aktuell der 10.11.2026 als Antragsende, unter Mittelvorbehalt.

Erst Bewilligung erhalten, dann beauftragen

Verbindliche Bau-, Kauf- oder Lieferverträge und die Ausführung erst nach Bewilligung. Eine frühere Auftragsvergabe kann die Förderung ausschließen. Kostenvoranschläge und vorab durchgeführte Planungsleistungen sind zulässig; die Planung selbst ist nicht förderfähig. Ein WEG-Beschluss allein gilt noch nicht als Maßnahmenbeginn.

Quelle: Projektträger-FAQ: vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Wichtig: Teilfrist bereits abgelaufen: Für große Wohnungsbestände ist die Antragstellung mit Ablauf des 15.10.2026 beendet.

Die Förderung auf einen Blick

Angabe
Förderdetails
Fördergebiet
Bundesweit
Finanzierungsart
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderhöhe je Stellplatz
Bis 1.300 / 1.500 / 2.000 € nach Ausstattung
Gebäude
Bestand mit mindestens drei Wohneinheiten
Noch antragsberechtigt
WEG und Mitglieder; KMU einschließlich privater Eigentümer mit KMU-Eigenschaft
Antragsende
10.11.2026; Mittelvorbehalt beachten

Wie viel Zuschuss gibt es je Stellplatz?

Die Ausstattung entscheidet über den Höchstbetrag. 2.000 € sind kein pauschaler Betrag für jede Wallbox.

Ausstattung
Förderhöchstbetrag
Nur Vorverkabelung
Bis 1.300 € je Stellplatz
Betriebsfähiger Ladepunkt einschließlich Vorverkabelung
Bis 1.500 € je Stellplatz
Bidirektionaler Ladepunkt einschließlich Vorverkabelung
Bis 2.000 € je Stellplatz

Für WEG sowie KMU und private Eigentümer wird mit Festbeträgen gerechnet. Niedrigere förderfähige tatsächliche Kosten begrenzen die Auszahlung. Die 70-%-Grenze des bereits geschlossenen Wettbewerbsaufrufs für große Wohnbestände darf nicht auf diese Berechnung übertragen werden.

Grundlage: FAQ des Projektträgers zu Förderhöhe und Berechnung.

Rechenbeispiel: Eine WEG elektrifiziert acht Stellplätze

Modellannahme: Ein bestehendes Haus mit zwölf Wohnungen und 20 zugehörigen Stellplätzen. Acht Stellplätze erhalten reguläre, nicht bidirektionale Ladepunkte samt Vorverkabelung. Förderfähige Kosten: insgesamt 24.000 €, gleichmäßig 3.000 € je Stellplatz. Alle weiteren Voraussetzungen und Beihilfegrenzen seien erfüllt.

Berechnung
Ergebnis
Förderfähige Kosten
24.000 €
8 Stellplätze × bis zu 1.500 €
Bis zu 12.000 € Zuschuss
24.000 € − 12.000 €
Mindestens 12.000 € verbleibender Finanzierungsbedarf

Die rechnerischen 50 % entstehen aus diesen Beispielkosten. Sie sind keine allgemeine Förderquote des WEG-Aufrufs. Derselbe Stellplatz wird nicht zusätzlich mit 1.300 € für die Vorverkabelung gefördert.

Vereinfachtes Beispiel für den WEG-Aufruf, keine Förderzusage. Nicht förderfähige Ausgaben kommen zum verbleibenden Finanzierungsbedarf hinzu.

Welche Gebäude und Maßnahmen sind förderfähig?

Das Angebot betrifft bestehende Mehrparteienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Vorverkabelung, damit verbundene Ladepunkte, Netzanschluss und erforderliche technische beziehungsweise bauliche Maßnahmen gehören zum Fördergegenstand.

Welche Mindestgröße muss das Vorhaben haben?

Pro Objekt müssen mindestens sechs und mindestens 20 % der wohnbezogenen Stellplätze mindestens vorverkabelt werden. Im Beispiel sind acht von 20 Stellplätzen, also 40 %, vorgesehen.

Was ist vor der Berechnung zu prüfen?

Berücksichtigen Sie vorhandene De-minimis-Beihilfen: Die einschlägige Obergrenze beträgt 300.000 € in einem rollierenden Dreijahreszeitraum; sie ist kein zusätzlicher Projektzuschuss. Ladepunkte müssen technisch 11–22 kW unterstützen und die Mindestanforderungen erfüllen. Förderfähig ist nicht automatisch jede Angebotsposition.

Welche Frist gilt für welche Zielgruppe?

WEG sowie KMU und private Vermietende: bis 10.11.2026 unter Mittelvorbehalt. Große Wohnungsbestände: Aufruf am 15.10.2026 beendet. Das Richtlinienende am 30.06.2027 ist keine verlängerte Antragsfrist.

Wie gehen Sie vor?

Erst Kosten und Unterlagen vorbereiten, dann den passenden Antrag beim Projektträger stellen. Bewilligung abwarten, anschließend den Dienstleistungsauftrag vergeben und das Vorhaben umsetzen.

Wer kann welchen Aufruf nutzen?

Aufruf 1 gilt für WEG und natürliche Personen als deren Mitglieder. In Aufruf 2 müssen auch private Eigentümerinnen und Eigentümer die KMU-Definition erfüllen; eine private Eigentümerstellung allein reicht nicht. Entscheidend sind außerdem Eigentumsverhältnisse und Wohnnutzung. Der Wettbewerb für große Wohnbestände ist beendet.

Welche Kosten und Vorhaben sind ausgeschlossen?

Planung, Genehmigung und laufender Betrieb werden nicht bezuschusst; ebenso wenig Leasingraten und Mietkosten. Dieselben förderfähigen Ausgaben dürfen nicht zusätzlich mit Fördermitteln der EU, des Bundes oder der Länder finanziert werden. Nicht förderfähig sind außerdem öffentlich zugängliche oder gewerblich genutzte Stellplätze sowie Vorhaben mit einer gesetzlichen Errichtungspflicht nach GEIG. Die Aufrufe schließen insbesondere Häuser mit Bauantrag nach dem 24.03.2021 aus. Dies ist eine Auswahl der Ausschlüsse.

Quelle: Förderrichtlinie, Abschnitt 2.

Quelle: WEG-Aufruf, Abschnitt 6.

Quelle: KMU-Aufruf, Abschnitte 2, 4–6; WEG-Aufruf, Abschnitte 2 und 6.

Für Ihr Vorhaben zu klären: Welche Kosten aus Ihrem Angebot förderfähig sind und welche Nachweise für Ihre Eigentümer- oder Vermietungssituation benötigt werden, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens.

Welche Unterlagen und Schritte sind erforderlich?

Zum Antrag gehört ein Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Maßnahmen. Die vollständigen Anlagen richten sich nach der Zielgruppen-Checkliste des Projektträgers. Antrag digital einreichen, Nachforderungen bearbeiten und die Bewilligung abwarten. Anschließend beauftragen, umsetzen und den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen vorlegen.

Quelle: Checklisten und FAQ des Projektträgers.

Welche Fristen und Verpflichtungen folgen auf die Bewilligung?

Pflicht
Frist oder Anforderung
WEG-Beschluss
Spätestens sechs Monate nach positiver Erstbescheidung nachreichen
Verbindliche Beauftragung oder Bestellung
Innerhalb von neun Monaten ab Beginn des Umsetzungszeitraums
Fertigstellung
Innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum des Bewilligungsbescheids
Auszahlung
Nach Umsetzung mit Verwendungsnachweis, Rechnungen und Zahlungsbelegen
Betrieb
Drei Jahre Zweckbindung ab dem Tag nach vollständiger Maßnahmenumsetzung; Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien

Verlängerungen gelten nur bei bewilligter Ausnahme: für die Beauftragung einmalig bis zu drei Monate, für die Umsetzung einmalig bis zu zwölf Monate. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen; eine Verlängerung tritt nicht automatisch ein.

Quelle: WEG-Aufruf, Abschnitte 6 und 7.

Quelle: KMU-Aufruf, Abschnitte 6 und 7.

Häufige Fragen

Erhält jede Wallbox 2.000 € Förderung?

Nein. Dieser Höchstbetrag setzt einen bidirektionalen Ladepunkt voraus. Mit regulärem Ladepunkt sind bis zu 1.500 € einschließlich Vorverkabelung möglich.

Ist der Zuschuss zurückzuzahlen?

Bei ordnungsgemäßer Umsetzung und Einhaltung der Förderbedingungen handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Antragsfrist gilt noch?

Für WEG sowie KMU und private Vermietende gilt der 10.11.2026 unter Mittelvorbehalt. Der Aufruf für große Wohnbestände ist bereits geschlossen.

Amtliche Quellen und Prüfstand

NOW – Aufrufe und aktuelle Fristen

Projektträger – Antrag und Förderbedingungen

Projektträger – FAQ zu Förderbeträgen und Voraussetzungen

Geprüft am 22.10.2026. Die Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich sind die Förderbedingungen, die verfügbaren Mittel und der Bewilligungsbescheid.

Passt die Förderung zu Ihrem Gebäude?

emobicon unterstützt Sie bei der Einordnung von Ladebedarf, technischer Umsetzung und Fördermöglichkeiten.

Kurzüberblick

Mit Antragsfrist

Bis zu 2.000 €
2.000 € nur mit bidirektionalem Ladepunkt; regulär bis 1.500 €

Gebiet: Bundesweit

Zielgruppe: WEG und Mitglieder; KMU einschließlich privater Eigentümer mit KMU-Eigenschaft

Antrag: Bis 10.11.2026 unter Mittelvorbehalt

Startvoraussetzung: Bewilligung vor verbindlichem Auftrag und Umsetzung

Prüfstand: 22.10.2026

Offizielle Programmseite →

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