Quellenstand: 22.10.2026 · Bundesweite Förderung
Kurz gesagt: WEG und Mitglieder sowie KMU können für förderfähige Stellplätze Zuschüsse erhalten; private Eigentümer müssen in Aufruf 2 die KMU-Definition erfüllen: bis zu 1.300 € für Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt oder 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Für diese Gruppen gilt aktuell der 10.11.2026 als Antragsende, unter Mittelvorbehalt.
Erst Bewilligung erhalten, dann beauftragen
Verbindliche Bau-, Kauf- oder Lieferverträge und die Ausführung erst nach Bewilligung. Eine frühere Auftragsvergabe kann die Förderung ausschließen. Kostenvoranschläge und vorab durchgeführte Planungsleistungen sind zulässig; die Planung selbst ist nicht förderfähig. Ein WEG-Beschluss allein gilt noch nicht als Maßnahmenbeginn.
Wichtig: Teilfrist bereits abgelaufen: Für große Wohnungsbestände ist die Antragstellung mit Ablauf des 15.10.2026 beendet.
Die Förderung auf einen Blick
Angabe | Förderdetails |
|---|---|
Fördergebiet | Bundesweit |
Finanzierungsart | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Förderhöhe je Stellplatz | Bis 1.300 / 1.500 / 2.000 € nach Ausstattung |
Gebäude | Bestand mit mindestens drei Wohneinheiten |
Noch antragsberechtigt | WEG und Mitglieder; KMU einschließlich privater Eigentümer mit KMU-Eigenschaft |
Antragsende | 10.11.2026; Mittelvorbehalt beachten |
Wie viel Zuschuss gibt es je Stellplatz?
Die Ausstattung entscheidet über den Höchstbetrag. 2.000 € sind kein pauschaler Betrag für jede Wallbox.
Ausstattung | Förderhöchstbetrag |
|---|---|
Nur Vorverkabelung | Bis 1.300 € je Stellplatz |
Betriebsfähiger Ladepunkt einschließlich Vorverkabelung | Bis 1.500 € je Stellplatz |
Bidirektionaler Ladepunkt einschließlich Vorverkabelung | Bis 2.000 € je Stellplatz |
Für WEG sowie KMU und private Eigentümer wird mit Festbeträgen gerechnet. Niedrigere förderfähige tatsächliche Kosten begrenzen die Auszahlung. Die 70-%-Grenze des bereits geschlossenen Wettbewerbsaufrufs für große Wohnbestände darf nicht auf diese Berechnung übertragen werden.
Grundlage: FAQ des Projektträgers zu Förderhöhe und Berechnung.
Rechenbeispiel: Eine WEG elektrifiziert acht Stellplätze
Modellannahme: Ein bestehendes Haus mit zwölf Wohnungen und 20 zugehörigen Stellplätzen. Acht Stellplätze erhalten reguläre, nicht bidirektionale Ladepunkte samt Vorverkabelung. Förderfähige Kosten: insgesamt 24.000 €, gleichmäßig 3.000 € je Stellplatz. Alle weiteren Voraussetzungen und Beihilfegrenzen seien erfüllt.
Berechnung | Ergebnis |
|---|---|
Förderfähige Kosten | 24.000 € |
8 Stellplätze × bis zu 1.500 € | Bis zu 12.000 € Zuschuss |
24.000 € − 12.000 € | Mindestens 12.000 € verbleibender Finanzierungsbedarf |
Die rechnerischen 50 % entstehen aus diesen Beispielkosten. Sie sind keine allgemeine Förderquote des WEG-Aufrufs. Derselbe Stellplatz wird nicht zusätzlich mit 1.300 € für die Vorverkabelung gefördert.
Vereinfachtes Beispiel für den WEG-Aufruf, keine Förderzusage. Nicht förderfähige Ausgaben kommen zum verbleibenden Finanzierungsbedarf hinzu.
Welche Gebäude und Maßnahmen sind förderfähig?
Das Angebot betrifft bestehende Mehrparteienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Vorverkabelung, damit verbundene Ladepunkte, Netzanschluss und erforderliche technische beziehungsweise bauliche Maßnahmen gehören zum Fördergegenstand.
Welche Mindestgröße muss das Vorhaben haben?
Pro Objekt müssen mindestens sechs und mindestens 20 % der wohnbezogenen Stellplätze mindestens vorverkabelt werden. Im Beispiel sind acht von 20 Stellplätzen, also 40 %, vorgesehen.
Was ist vor der Berechnung zu prüfen?
Berücksichtigen Sie vorhandene De-minimis-Beihilfen: Die einschlägige Obergrenze beträgt 300.000 € in einem rollierenden Dreijahreszeitraum; sie ist kein zusätzlicher Projektzuschuss. Ladepunkte müssen technisch 11–22 kW unterstützen und die Mindestanforderungen erfüllen. Förderfähig ist nicht automatisch jede Angebotsposition.
Welche Frist gilt für welche Zielgruppe?
WEG sowie KMU und private Vermietende: bis 10.11.2026 unter Mittelvorbehalt. Große Wohnungsbestände: Aufruf am 15.10.2026 beendet. Das Richtlinienende am 30.06.2027 ist keine verlängerte Antragsfrist.
Wie gehen Sie vor?
Erst Kosten und Unterlagen vorbereiten, dann den passenden Antrag beim Projektträger stellen. Bewilligung abwarten, anschließend den Dienstleistungsauftrag vergeben und das Vorhaben umsetzen.
Wer kann welchen Aufruf nutzen?
Aufruf 1 gilt für WEG und natürliche Personen als deren Mitglieder. In Aufruf 2 müssen auch private Eigentümerinnen und Eigentümer die KMU-Definition erfüllen; eine private Eigentümerstellung allein reicht nicht. Entscheidend sind außerdem Eigentumsverhältnisse und Wohnnutzung. Der Wettbewerb für große Wohnbestände ist beendet.
Welche Kosten und Vorhaben sind ausgeschlossen?
Planung, Genehmigung und laufender Betrieb werden nicht bezuschusst; ebenso wenig Leasingraten und Mietkosten. Dieselben förderfähigen Ausgaben dürfen nicht zusätzlich mit Fördermitteln der EU, des Bundes oder der Länder finanziert werden. Nicht förderfähig sind außerdem öffentlich zugängliche oder gewerblich genutzte Stellplätze sowie Vorhaben mit einer gesetzlichen Errichtungspflicht nach GEIG. Die Aufrufe schließen insbesondere Häuser mit Bauantrag nach dem 24.03.2021 aus. Dies ist eine Auswahl der Ausschlüsse.
Quelle: Förderrichtlinie, Abschnitt 2.
Quelle: WEG-Aufruf, Abschnitt 6.
Quelle: KMU-Aufruf, Abschnitte 2, 4–6; WEG-Aufruf, Abschnitte 2 und 6.
Für Ihr Vorhaben zu klären: Welche Kosten aus Ihrem Angebot förderfähig sind und welche Nachweise für Ihre Eigentümer- oder Vermietungssituation benötigt werden, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens.
Welche Unterlagen und Schritte sind erforderlich?
Zum Antrag gehört ein Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Maßnahmen. Die vollständigen Anlagen richten sich nach der Zielgruppen-Checkliste des Projektträgers. Antrag digital einreichen, Nachforderungen bearbeiten und die Bewilligung abwarten. Anschließend beauftragen, umsetzen und den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen vorlegen.
Quelle: Checklisten und FAQ des Projektträgers.
Welche Fristen und Verpflichtungen folgen auf die Bewilligung?
Pflicht | Frist oder Anforderung |
|---|---|
WEG-Beschluss | Spätestens sechs Monate nach positiver Erstbescheidung nachreichen |
Verbindliche Beauftragung oder Bestellung | Innerhalb von neun Monaten ab Beginn des Umsetzungszeitraums |
Fertigstellung | Innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum des Bewilligungsbescheids |
Auszahlung | Nach Umsetzung mit Verwendungsnachweis, Rechnungen und Zahlungsbelegen |
Betrieb | Drei Jahre Zweckbindung ab dem Tag nach vollständiger Maßnahmenumsetzung; Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien |
Verlängerungen gelten nur bei bewilligter Ausnahme: für die Beauftragung einmalig bis zu drei Monate, für die Umsetzung einmalig bis zu zwölf Monate. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen; eine Verlängerung tritt nicht automatisch ein.
Quelle: WEG-Aufruf, Abschnitte 6 und 7.
Quelle: KMU-Aufruf, Abschnitte 6 und 7.
Häufige Fragen
Erhält jede Wallbox 2.000 € Förderung?
Nein. Dieser Höchstbetrag setzt einen bidirektionalen Ladepunkt voraus. Mit regulärem Ladepunkt sind bis zu 1.500 € einschließlich Vorverkabelung möglich.
Ist der Zuschuss zurückzuzahlen?
Bei ordnungsgemäßer Umsetzung und Einhaltung der Förderbedingungen handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Antragsfrist gilt noch?
Für WEG sowie KMU und private Vermietende gilt der 10.11.2026 unter Mittelvorbehalt. Der Aufruf für große Wohnbestände ist bereits geschlossen.
Amtliche Quellen und Prüfstand
NOW – Aufrufe und aktuelle Fristen
Projektträger – Antrag und Förderbedingungen
Projektträger – FAQ zu Förderbeträgen und Voraussetzungen
Geprüft am 22.10.2026. Die Übersicht dient der Orientierung. Maßgeblich sind die Förderbedingungen, die verfügbaren Mittel und der Bewilligungsbescheid.
Passt die Förderung zu Ihrem Gebäude?
emobicon unterstützt Sie bei der Einordnung von Ladebedarf, technischer Umsetzung und Fördermöglichkeiten.
Kurzüberblick
Mit Antragsfrist
Bis zu 2.000 €
2.000 € nur mit bidirektionalem Ladepunkt; regulär bis 1.500 €
Gebiet: Bundesweit
Zielgruppe: WEG und Mitglieder; KMU einschließlich privater Eigentümer mit KMU-Eigenschaft
Antrag: Bis 10.11.2026 unter Mittelvorbehalt
Startvoraussetzung: Bewilligung vor verbindlichem Auftrag und Umsetzung
Prüfstand: 22.10.2026