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emobicon hilft den Umweltbonus zu beantragen
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Umweltbonus beantragen? Wir kümmern uns für Sie darum.
Sie haben ein Elektroauto oder Hybridfahrzeug gekauft und möchten die Innovationsprämie und den Umweltbonus beantragen?
Wir übernehmen für Sie die Beantragung des Umweltbonus und sorgen dafür, dass Sie die Förderung erhalten. Überlassen Sie uns den Schreibkram und sichern Sie sich den Zuschuss.
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Umweltbonus beantragen? Wir kümmern uns für Sie darum.
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Wir übernehmen für Sie die Beantragung des Umweltbonus und sorgen dafür, dass Sie den Zuschuss erhalten. Überlassen Sie uns den Schreibkram und sichern Sie sich den Zuschuss.

Unser Serviceangebot für Sie
Umweltbonus für Neufahrzeuge
von bis zu 6.000 €
für Neufahrzeuge
Jetzt Förderung sichern →
Mit emobicon® die Umweltprämie beantragen
Umweltprämie für geleaste Fahrzeuge
von bis zu 6.000 €
für Leasingfahrzeuge
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Diese Förderung sichert Ihnen emobicon®
Umweltbonus für Gebrauchtwagen
Jetzt erledigen wir das für Sie →
Auch für Gebrauchte Umweltbonus beantragen
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natürlich auch für ganze Fuhrparks
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So hilft Ihnen emobicon® beim Umweltbonus
Umweltbonus / Innovationsprämie für E-Fahrzeuge beantragen?
Wir übernehmen das für Sie.

Wir können für Sie bis zu 6.000,- €* an staatlichen Zuschüssen
für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug beantragen.
* - So setzen sich Umweltbonus und Innovationsprämie zusammen
- Bei E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis < 40.000 € beträgt die Förderung 6.000 € (+ 3.000 € vom Hersteller); bei Plug-in Hybriden 4.500 € (+ 2.250 € vom Hersteller)
- Bei E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis > 40.000 € beträgt die Förderung 5.000 € (+ 2.500 € vom Hersteller); bei Plug-in Hybriden 3.750 € (+ 1.875 € vom Hersteller)
- Bei jungen gebrauchten E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Förderung 5.000 € (+ 2500 € vom Hersteller); bei Plug-in Hybriden 3.750 € (+ 1.875 € vom Hersteller)
- Leasing: Die Höhe der Förderung ist jeweils abhängig von der Leasingdauer und dem Fahrzeugtyp (E-Auto, Brennstoffzellenfahrzeug, Plug-in Hybrid)
Ganz einfach mit uns den BAFA-Umweltbonus beantragen
- Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir für Ihren Antrag benötigen.
- Sie senden uns die erforderlichen Unterlagen samt unterschriebener Vollmacht per E-Mail oder auf dem Postweg zurück.
- Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen, füllen Ihren Antrag aus und reichen diesen dann beim BAFA ein.
- Selbstverständlich beantworten wir auch alle Fragen des BAFA und ergänzen die eventuell zusätzlich geforderten Unterlagen.
- Wir begleiten Sie, bis Sie den Bewilligungsbescheid erhalten und das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Bitte beachten Sie, dass der Umweltbonus und die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge erst nach Kauf und Zulassung beantragt werden kann.
Jetzt die Checkliste herunterladen und über uns den Umweltbonus beantragen.
Checkliste für Privatpersonen
Checkliste für Gewerbe & Indusrie
Angebot und Preis
Unseren Fördermittelservice „Elektrofahrzeug“: BAFA-Umweltbonus & Innovationsprämie bieten wir Ihnen zum Preis ab 95,- Euro inkl. MwSt. pro Fahrzeug an.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Umweltbonus beantragen“
Für welche Fahrzeuge kann ich den Umweltbonus beantragen?
Ihr Fahrzeug muss in der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sein. Hierdrin ist genau aufgeführt für welche Elektroautos, Hybridfahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge (mit Wasserstoffantrieb) die staatliche Förderung beantragt werden kann. Die aktuelle Fahrzeugliste, inkl. der Angabe des Nettolistenpreises, finden Sie hier im Internet. Wir können sie Ihnen natürlich auch zusenden.
Wer kann einen Antrag auf BAFA-Förderung stellen?
Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Verbände, Vereine sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung können die Umweltprämie beantragen, wenn auf sie als Käufer oder Leasingnehmer ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen wird.
Wird überprüft, ob ich einen Antrag stellen darf?
Was kostet die Beantragung des Umweltbonus bei emobicon?
Wir übernehmen den kompletten Antrag bis zur Auszahlung der Umweltprämie bei Neufahrzeugen für ein Pauschalhonorar von 95,- € inkl. MwSt. pro Fahrzeug. Bei Jungen Gebrauchten / Zweitzulassung beträgt unser Honorar 160,- €, da hierbei der Aufwand für das Beantragen der Umweltprämie wesentlich höher ist.
Wann wird der Umweltbonus ausgezahlt?
Wenn die Unterlagen positiv geprüft sind, wird von der BAFA ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. Der Umweltbonus wird dann auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Aktuell dauert die Auszahlung des Umweltbonus durch die BAFA etwa 4 – 6 Wochen. Dies kann sich allerdings verzögern, wenn sich durch unklare Angaben im Antrag Rückfragen der BAFA ergeben. Wenn Sie uns für die Beantragung des Umweltbonus beauftragen, sind wir in solchen Fällen der Ansprechpartner für die BAFA und kümmern uns um eventuelle Nachfragen.
Sind auch Gebrauchtwagen förderfähig?
- Das Fahrzeug muss nach dem 04. November 2019 oder später erstmals zugelassen sein.
- Die Zulassung kann auch in anderen EU-Staaten erfolgt sein.
- Das Fahrzeug darf max. 12 Monate zugelassen gewesen sein und darf max. Laufleistung von 15.000 km nicht übersteigen.
- Es darf noch keine vergleichbare Förderung oder den Umweltbonus erhalten haben.
Werden auch Vorführwagen von der BAFA gefördert?
Für Vorführwagen gilt grundsätzlich das gleiche wie für junge Gebrauchte gilt:
- Das Fahrzeug muss nach dem 04. November 2019 oder später erstmals zugelassen sein.
- Die erste Zulassung kann auch in anderen EU-Staaten erfolgt sein.
- Das Fahrzeug darf max. 12 Monate zugelassen gewesen sein und darf max. Laufleistung von 15.000 km nicht übersteigen.
- Es darf noch keine vergleichbare Förderung oder den Umweltbonus erhalten haben.
Leider ist es häufig so, dass der Händler die den Umweltbonus der BAFA für den Vorführwagen schon in Anspruch genommen hat. Fragen Sie explizit nach!
Wie viel darf mein Gebrauchtwagen kosten, um Anspruch auf den Umweltbonus zu haben?
Wie kann ich den Neuwagenpreis meines Gebrauchtwagens nachweisen?
Ist ein Leasing-Fahrzeug förderfähig?
Leasingnehmer können nur dann die Umweltprämie beantragen, wenn sie das Fahrzeug für ihren eigenen Gebrauch erwerben.
Der Anteil des Herstellers an der Umweltprämie muss im Leasingvertrag oder bei der Berechnung der Leasingrate angegeben werden.
Ist ein Umbau förderfähig?
Welche Veränderung könnte Plugin-Hybriden bzgl. der Innovationsprämie drohen?
Nach dem Ampel-Koalitionsvertrag wird die Innovationsprämie nach dem 31. Dezember 2022 nur noch für Fahrzeuge gezahlt, „die nachweislich eine positive Klimawirkung haben, die sich ausschließlich durch einen Anteil des elektrischen Fahrens und eine elektrische Mindestreichweite definiert“. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2023 zählt bei Plug-in-Hybriden nur noch die Reichweite, nicht mehr der CO2-Ausstoß.
Welche Elektrofahrzeuge erhalten die BAFA Förderung nicht?
Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 65.000 € erhalten keinen Zuschuss für Elektroautos. Dasselbe gilt für Elektroautos, die im Ausland angemeldet sind.
Wie lange muss das geförderte Fahrzeug behalten werden?
Kann der Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
- Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
- BW-e-Solar-Gutschein – Land Baden-Württemberg
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
- Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
- Sofortprogramm Saubere Luft – BMUV
Achtung: Teilweise mpssen die oben angegebenen Förderungen vor dem Kauf des E-Fahrzeuges beantragt werden. Sind Sie sich nicht sicher? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen mit unserem Fördermittel-Service
Was bedeutet der "BAFA-Listenpreis" beim Beantragen der Umweltprämie?
Muss ich beim Leasing eine Leasing-Sonderzahlung leisten, um den Umweltbonus zu beantragen?
Muss ich persönlich den Umweltbonus beantragen oder kann das jemand anderes übernehmen?
Um eine Vollmacht zu erstellen, nutzen Sie bitte unsere Checkliste. Die darin enthaltene Vollmacht muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden. Wir werden dieses Formular dann zusammen mit dem Antrag im elektronischen Antragsformular einreichen.
Muss der Halter auch das E-Fahrzeug gekauft haben, um die Umweltprämie zu bekommen?
Nein, die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist, kann den Umweltbonus beantragen. Es spielt keine Rolle, wer das Fahrzeug erwirbt oder wer als Leasingnehmer eingetragen ist. Achten Sie also bei der Zulassung Ihres neuen Elektroautos unbedingt darauf, dass derjenige Halter wird, der nachher auch die Umweltprämie erhalten soll. Nicht einmal der Ehepartner kann als Zuwendungsempfänger angegeben werden.
Was tun, wenn der BAFA-Antrag abgelehnt wird?
Einer der gravierendsten Gründe für die Ablehnung eines BAFA-Antrags ist eine fehlerhafte Rechnung für Ihr neues Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass Rechnungskorrekturen für Anträge, die seit dem 01.06.2021 eingereicht werden, nicht mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur genehmigt werden, wenn aus der dem Antrag beigefügten Rechnung eindeutig das Basismodell und der auf den Hersteller entfallende Anteil des Umweltbonus hervorgehen.
Es gibt leider einige zusätzliche Gründe weshalb der BAFA-Antrag abgelehnt wird und somit der Umweltbonus nicht ausgezahlt wird. Dazu zählen zum Beispiel
- Anträge auf Umweltbonus, bei denen der Halter und der Antragsteller nicht identisch sind, da dann von einem sogenannten „unbefugten Dritten“ ausgegangen wird
- fehlende oder offensichtlich falsche Angaben oder Unterlagen, die trotz mehrfacher Aufforderung durch das BAFA nicht korrigiert oder vorgelegt wurden
- fehlende oder fehlerhafte Leasingverträge
Während man bei einer Ablehnung wegen einer fehlerhaften Rechnung kaum noch etwas tun kann, ist es in den anderen Fällen häufig noch möglich den Umweltbonus dennoch zu erhalten.
Sprechen Sie uns bei einer Ablehnung umgehend an und wir kümmern uns darum.
Wie lange gibt es den Umweltbonus noch?
Den staatlichen Umweltbonus für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge der BAFA wird es Stand heute noch bis Ende 2025 geben. Die zusätzliche Innovationsprämie ist in der gegenwärtigen Höhe allerdings nur bis zum 31.12.2022 festgeschrieben worden. Momentan sieht es so aus, dass diese Förderung danach schrittweise abgeschmolzen wird.
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