Förderung: BMVI fördert Elektromobilität mit 33 Millionen Euro
Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundeswirtschaftsministeriums sieht Förderungen von rund 33 Millionen Euro für kommunale Projekte vor
Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundeswirtschaftsministeriums sieht Förderungen von rund 33 Millionen Euro für kommunale Projekte vor
Nach Registrierung ist es möglich kostenlos in Düsseldorf zu parken. Aber nur für Elektrofahrzeuge. Sinnvoller ist es aber Parken und zwischendurch Aufladen miteinander zu verbinden
Mobilität ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft. Aber im Zeitalter von drohenden Fahrverboten in vielen Städten wird ein Umdenken gebraucht. emobicon ist nun Mobilitätspartner für die Stadt Düsseldorf.
Ladestationen für Elektroautos entstehen auch auf öffentlichen Parkplätzen. Gibt es da Regeln und wer und wie lange darf dort parken ? Ein Parkplatz wird zum Ladeplatz. Es gibt einiges zu beachten.
Gibt es überhaupt eine Verkehrspolitik ? Eine durchaus berechtigte Frage wenn man sich den alltäglichen Wahnsinn auf den Strassen anschaut. Man spricht von Verkehrswende. Aber kann sie funktionieren, wenn es kaum Alternativen gibt ? Es wird geredet und nichts getan !
Theoretisch geniessen Fahrer von Elektroautos gewisse Privilegien. Praktisch aber kennen viele Kommunen nicht die Möglichkeiten, wie eine Umfrage zeigt
Ab dem 1.10.2018 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Inanspruchnahme von Umsetzungsberatungen im Bereich Elektromobilität mit bis zu 50 % der Ausgaben bis maximal 15.000 Euro. Durch die Beratung soll das Potenzial zum Umstieg auf Elektromobilität ermittelt werden.
Es ist so einfach und doch so schwer. Passende Elektrofahrzeuge für die Flotte zu bestimmen. Die Vorurteile sind groß, kaum Wissen vorhanden, Händler haben oft keine Erfahrung in der Elektromobilität.
Alte Diesel sollen nun doch nachgerüstet werden. 3 Jahre nach dem VW Abgasskandal will man nun endlich aktiv werden. Nachhaltiger wäre aber eine stärkere Förderung der Elektromobilität – vor allem beim Lieferverkehr
Das Bundeskabinett hat am 1. August 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Dieses Gesetzgebungsverfahren nannte sich im Referentenentwurf noch Jahressteuergesetz 2018.
Das vorgenannte Gesetzgebungsverfahren beinhaltet neben vornehmlich umsatzsteuerliche Änderungen auch Veränderungen, die die Lohnsteuer in Bezug auf Elektrofahrzeuge betreffen. Hierauf wird nachfolgend eingegangen.